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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

schwebte, nicht in der Lage, Einfluß auszuüben. Der Angeklagte hat jedoch, da ihm 20 000 Mark versprochen waren, sich, unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt, die Akten vorlegen lassen und vom Inhalt dem Zeugen Zernik, Schwiegersohn des Klägers Selmar Goldstein, Kenntnis gegeben und Rat erteilt. Dadurch hat der Angeklagte sich nicht bloß im Sinne der Gerichtsordnung, sondern auch des § 332 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Der Angeklagte hat selbst zugestanden: er sei sich bewußt gewesen, daß er nur kraft seiner richterlichen Eigenschaft Kenntnis von dem Inhalt der Akten erlangt habe. Blumenberg schrieb u. a. an Frau Granzow: 20 000 Mark wäre ja ein ganz schönes Geschäft. Geben Sie mir einen Rat, liebe Frau Granzow, was ich in der Sache tun soll. Was ich tun kann, werde ich tun.“ Der Angeklagte sagte selbst: Frau Granzow ließ durchblicken, es werde mein Schaden nicht sein, Zernik werde sich gewiß dankbar erweisen, wenn der Prozeß gewonnen werde. Es kann mithin keinem Zweifel unterliegen, daß der Angeklagte Blumenberg sich im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht hat. Der Erste Staatsanwalt ging alsdann auf die Entnahme der Möbel auf Leihvertrag ein. In allen diesen Fällen, so fuhr der Erste Staatsanwalt fort, hat der Angeklagte sich der Unterschlagung und des Betruges schuldig gemacht. Der Angeklagte sagt: Er habe niemanden schädigen wollen, er hatte den redlichsten Willen, alle seine Gläubiger voll zu befriedigen, er hoffte auf reiche Heirat oder einen sonstigen Glückszufall. Der Angeklagte ist kein Kind mehr, sondern ein Mann Mitte der Fünfziger. Für einen solchen Mann laufen doch vermögende Witwen nicht so auf der Straße umher, zumal der Angeklagte noch alle möglichen Bedingungen stellte. Unter anderem sollte die vermögende Witwe keine erwachsene Tochter haben. Der Angeklagte war ja auch schon seit Jahren vergeblich bemüht, eine reiche Heirat zu machen. Ich behaupte, der Angeklagte

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/117&oldid=- (Version vom 13.12.2023)