Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4 | |
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Möbel auf Leihvertrag, mit der Wahrung des Eigentumsrechts entnommen und diese Sachen einer Frau Scholz übergeben habe. – Angeklagter Blumenberg: Ich schuldete der Frau Scholz etwa 1600 Mark. Frau Scholz war lange Zeit eine sehr nachsichtige Gläubigerin. Plötzlich verlangte sie aber in sehr energischer Weise eine ansehnliche Abschlagszahlung, da sie umziehen müsse. Da ich kein bares Geld hatte, machte mir Angekl. Hepner den Vorschlag: von Großpietsch ein Pianino und von Schröder Möbel zu entnehmen und diese der Frau Scholz zu übergeben. Ich hatte nicht die Absicht, jemanden zu schädigen, ich konnte mich aber nur behaupten, wenn ich mich darauf beschränkte, die am meisten drängenden Gläubiger zu befriedigen. Großpietsch und Schröder drängten eben nicht. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Ich hatte gestern Gelegenheit, mich um die Zivilprozesse der Frau Scholz zu erkundigen. Ich habe erfahren, daß Frau Scholz den in dieser Sache bei dem Breslauer Oberlandesgericht schwebenden Zivilprozeß voraussichtlich gewinnen wird; sie wäre also danach nicht geschädigt. Ich beantrage daher, diesen Anklagepunkt zu vertagen. – Vors.: Herr Justizrat, wenn auch Frau Scholz nicht geschädigt ist, so dürften doch Großpietsch und Schröder geschädigt sein. – Angekl. Hepner: Ich hatte es veranlaßt, daß Frau Scholz Herrn Rat Blumenberg Geld lieh, ich fühlte daher die moralische Verpflichtung, auch dafür zu sorgen, daß Frau Scholz ihr Geld zurückerhalte. Ich habe daher Herrn Rat Blumenberg den Vorschlag gemacht, von Großpietsch ein Pianino und von Schröder Möbel zu entnehmen und diese der Frau Scholz an Zahlungsstatt zu geben. Ich habe dabei nicht einen Pfennig verdient. Bei Schröder wurden im übrigen 120 Mark und bei Großpietsch 75 Mark angezahlt. Ich konnte nicht annehmen, daß diese Firmen einen Verlust erleiden würden. – Frau Scholz bekundete: Sie sei der Ansicht gewesen, daß Pianino und Möbel ihr als Eigentum übergeben seien.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/113&oldid=- (Version vom 13.12.2023)