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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3

die Anwendung des Artikels 47 des Strafgesetzbuches, starke Verminderung der Verantwortlichkeit, forderte. – Es wurden alsdann die medizinischen Sachverständigen über die Ursachen des Todes des Grafen Komarowski vernommen: Dr. Menini vom Hospital in Venedig begutachtete: Die schwerste der Wunden Komarowskis war die am Unterleib. Das Geschoß hatte die Eingeweide gerade an einer Windung getroffen und dadurch acht Löcher geschlagen. Ich glaubte, daß ein Teil der Gedärme nur tangential getroffen worden war. Das Geschoß fand ich dann in einem Muskel. Ich machte eine dreifache Naht und ließ auf alle Fälle noch einen Zapfen darin. Während der Operation unterhielt sich Komarowski mit dem russischen Konsul und dem Untersuchungsrichter, die anwesend waren. Die Operation wurde ohne Narkose vorgenommen, und der Patient verlangte sogar eine Zigarette. Der zweite Tag verlief recht gut, am dritten wurde die erste Medikation vorgenommen und dem Primarius der günstige Verlauf gemeldet. Am vierten Tag kam der Primarius Professor Cavazzani. Als der Zapfen weggenommen wurde, stellte man einen Erguß fest, und befürchtete eine Bauchfellentzündung. Auf Anordnung des Primarius trennte ich die Naht auf und pumpte dem Patienten den Magen aus, da er an Blähungen litt. Darauf trat eine auffallende Verschlimmerung ein, und der Kranke bekam das Delirium. Auf die Frage eines Verteidigers gab Dr. Menini zu, daß die Krankenwärter während der Medikation bemerkten, wie die Eingeweide überall heraussprangen und sie sie nicht mehr zurückhalten konnten. Als der Vorsitzende dem Dr. Menini mit den Carabinieri drohte, wenn er mit dem Aussagen zurückhalte, gab er zu, daß nach seiner Ansicht die Auspumpung des Magens erst den Austritt der Gedärme verursacht habe. Nach diesem Austritt und der Wiedereinordnung der Därme sei es offenbar gewesen, daß Komarowski verloren war. Er habe auch die ganze Operation beklagt. – Dr. Facta, ein anderer Hospitalarzt,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 60. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/68&oldid=- (Version vom 5.1.2023)