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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3

sich durch die späteren Umstände verschlimmert. Er geht sogar soweit, die Tarnowska eine geistig Kranke im Sinne des Gesetzes zu nennen. Die Handlungen, für die sie hier angeklagt ist, entbehren jedoch des spezifischen hysterischen Charakters, der einheitlichen, momentanen Betätigung. Sie sind vielmehr fortgesetzt und mit Überlegung ausgeführt, und es ist daher nicht der Artikel 47 anwendbar, der von einer bedeutenden Verminderung der Verantwortlichkeit spricht, sondern andere Artikel, die nur eine Verminderung der Verantwortlichkeit im allgemeinen zulassen. – Prof. Dr. Eugenio Tanzi, Geisteskrankenarzt aus Florenz begutachtete bezüglich der Tarnowska: Als unreifes, unerfahrenes Mädchen, 16 Jahre alt, aus dem Kloster weggeheiratet, und durch einen ausschweifenden Ehemann in das Leben eingeführt, konnte sie sich nur ein Zerrbild vom Werte des Lebens, des Geldes usw. machen. Ihre ganze Umgebung glich einer Gesellschaft von Verrückten. Ihr Mann läßt sich von ihr in ihrem Bette mit dem Dienstmädchen überraschen, der Bruder ihres Mannes erhängt sich, Borgewski hält die Hand vor ihren Gewehrlauf und läßt sie sich zerschmettern, um ihr seine Liebe zu beweisen, Stahl tötet sich, weil sie ihn nicht erhören will. Alles dies mußte furchtbar auf ihren Nervenzustand und ihr Gemütsleben einwirken. Ihr Hysterismus wurde hierdurch verschärft und damit ihre Unfähigkeit, sich selber zu beherrschen. Der Hysterismus der Frauen ist auch der Grund ihrer Launenhaftigkeit und aus dieser entspringen die Lügen. Mit einem solchen Fall pathologischer Launenhaftigkeit haben wir es bei der Tarnowska zu tun. – Der Gutachter mußte hier abbrechen, da die Tarnowska unwohl geworden war. Sie wurde hinausgeführt. Die Ärzte bemühten sich um sie und stellten 150 Pulsschläge in der Minute sowie vollständige Unempfindlichkeit fest. Nach etwa einer halben Stunde war die Angeklagte wieder imstande, ihren Platz einzunehmen. Prof. Tanzi beendigte sein Gutachten, indem er für die Tarnowska

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/67&oldid=- (Version vom 5.1.2023)