Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3 | |
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Verteidiger Rechtsanwalt Sonnenfeld bat, unter Hinweis auf die vielen Verfolgungen, die die Familie Lewy zu erdulden hatte, um eine mildere Strafe. Der Angeklagte bat weinend um Milde, da er unschuldig sei. Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Schwedowitz: Der Gerichtshof hat auf vier Jahre Zuchthaus, vier Jahre Ehrverlust und dauernde Eidesunfähigkeit erkannt, und dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Angeklagte ist abzuführen. Bei der Abführung wurde dem Verurteilten zugerufen: „Adieu Moritz!“ „Viel zu wenig!“ „Hättest müssen zwanzig Jahre bekommen!“ – Im Juni 1901 wurde noch der Privatdetektiv Schiller vom Schwurgericht des Landgerichts Konitz wegen Verleitung zum Meineid zu einer längeren Zuchthausstrafe verurteilt. Damit hatten die Prozesse in Konitz aus Anlaß der Ermordung des Gymnasiasten Winter ihr Ende erreicht. Der Täter dieses furchtbaren Verbrechens ist bisher nicht entdeckt worden.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/144&oldid=- (Version vom 21.2.2023)