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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3

daß es Ihnen, meine Herren Geschworenen, mit Gottes Hilfe gelingen möge, die der materiellen Wahrheit entsprechende Entscheidung zu fällen, damit der alte Wahrspruch preußischer Richter – denn auch Sie, meine Herren Geschworenen, sind Richter, Sie haben den Richtereid geleistet – Anerkennung findet: daß der preußische Richter stets ohne Ansehen der Person seine Entscheidung trifft, daß auf seine Entscheidung die sozialen, religiösen und politischen Gegensätze keinerlei Einfluß ausüben, daß bei jeder seiner Amtshandlungen der preußische Richter sich stets bewußt ist, daß er selber dereinst vor dem höchsten Richter wird Rechenschaft ablegen müssen, wie er gerichtet hat. – Nach anderthalbstündiger Beratung bejahten die Geschworenen die Schuldfragen betreffs Maßloffs vor dem Amtsgericht. Maßloff konnte aber, wenn er die Wahrheit gesagt, strafrechtliche Verfolgung befürchten. Wegen des Eides vor dem Landgericht haben die Geschworenen die Schuldfragen verneint. Betreffs der Angeklagten Roß bejahten die Geschworenen beide Schuldfragen. Bei der ersten Schuldfrage konnte sie eine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Die Schuldfragen betreffs der Frauen Maßloff und Berg wurden verneint. – Hierauf beantragte der Erste Staatsanwalt, mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung und Wichtigkeit der Sache, die die Angeklagten gekannt, und mit Rücksicht auf die große Frivolität, die vielleicht verschuldet habe, daß die Behörden irregeführt und der Mörder noch nicht entdeckt sei, gegen Maßloff vier Jahre, gegen Frau Roß neun Jahre Zuchthaus. Gegen Maßloff fünf Jahre, gegen Frau Roß zehn Jahre Ehrverlust und gegen Frau Roß dauernde Eidesunfähigkeit. – Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Schwedowitz: Dem Spruche der Geschworenen entsprechend, hat der Gerichtshof den Angeklagten Maßloff zu einem Jahre Zuchthaus, die Angeklagte Roß zu 2½ Jahren Zuchthaus, 3 Jahren Ehrverlust und dauernder Eidesunfähigkeit verurteilt und die Frauen Maßloff

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/126&oldid=- (Version vom 15.2.2023)