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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

aus dem Wege gehen sollen? – Angekl.: Das ist mir bekannt; ich habe es aber für nötig erachtet, den Mann, da er so angetrunken war, daß ihm der Speichel vor dem Munde stand, zu verhindern, in das Restaurationslokal zu treten und ihn vor weiterem Alkoholgenuß zu bewahren. – Verhandlungsf.: Sie sollen zu dem Soldaten gesagt haben: „Ich befinde mich im Dienst“? – Angekl.: Das muß ein Mißverständnis sein. Ich sagte nur, da der Mann zögerte, meinem Befehle Folge zu geben, ich befehle Ihnen dienstlich, mir zu folgen. Auf Auffordern des Verhandlungsführers mußte der Angeklagte aus der Anklagebank treten und vormachen, in welcher Weise er dem Hartmann mit dem Dolch in der Hand gefolgt war. – Verhandlungsf.: Haben Sie sich denn nicht klar gemacht, daß Sie den Mann durch den Dolchstich töten können? – Angekl.: Daran dachte ich nicht. Ich hatte jedenfalls nur die Absicht, den Mann zu verwunden, damit er sieht, daß ich Ernst mache. Ich glaubte aber nicht, daß der Mann dadurch den Tod erleiden würde. Ich hatte auch nach dem Vorkommnis die Hoffnung, daß der Mann nicht sterben werde. – Verhandlungsf.: Wenn Sie gewußt hätten, der Mann werde durch Ihre Stiche den Tod erleiden, hätten Sie alsdann auch den Mann gestochen? – Angekl.: Das kann ich nicht sagen. Ich hatte jedenfalls nur die Absicht, dem Mann eine derartige Verwundung beizubringen, daß er nicht weitergehen konnte. – Verhandlungsf.: Sie sollen auf der Polizeiwache gesagt haben: Sie waren es Ihrer Offiziersehre schuldig, so zu handeln? – Angekl.: Das ist richtig. – Verhandlungsf.: Sie sind doch aber noch nicht Offizier? – Angekl.: Ich war der Meinung, auch die Fähnriche haben bereits ihre Ehre, ebenso wie ein Offizier zu wahren. – Verhandlungsf.: Sie sollen zu den Polizeibeamten gesagt haben: Wenn ich meine Waffe ziehe, dann muß ich auch davon Gebrauch machen. – Angekl.: Das ist uns in der Instruktionsstunde gesagt worden. – Verhandlungsf.: Sie sollen auch gesagt haben: Wenn ich meine Waffe ziehe, dann muß Blut fließen? – Angekl: Das habe ich auch

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/98&oldid=- (Version vom 7.1.2019)