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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

besucht, da mögen sie ihn wohl gekannt haben, ich kannte ihn nicht. – Verhandlungsf.: Sie sagten, Sie haben anfänglich den Soldaten nicht zur Wache bringen, sondern nur verhindern wollen, daß er weiter Alkohol trinke? – Angekl.: Das ist richtig. – Verhandlungsf.: Sie sagten früher, Sie haben kurz, ehe Hartmann sich zur Flucht wandte, ihn losgelassen? – Angekl.: Jawohl. – Verhandlungsf.: Wieviel Schritt vor der Flucht war das? – Angekl.: Mindestens zehn Schritt vor der Flucht, genau kann ich es nicht sagen. – Verhandlungsf.: Weshalb hatten Sie den Soldaten losgelassen? – Angekl.: Weil ich meinen Dolch abhaken wollte, um ihn erforderlichenfalls herausziehen zu können. – Verhandlungsf.: Sie sagten, es habe Ihnen dabei die Mitteilung eines Offiziers in der Instruktionsstunde vorgeschwebt? – Angekl.: Jawohl. Der Offizier erzählte: Ein Offizier habe einen Soldaten festnehmen wollen, er hatte aber sein Seitengewehr nicht abgehakt. Er wurde von dem Solaten geschlagen, konnte aber seine Waffe nicht in Anwendung bringen. Der Soldat sei infolgedessen entlaufen. Da der Täter nicht festgestellt werden konnte, mußte der Offizier seinen Abschied nehmen. – Verhandlungsf.: Befürchteten Sie denn von dem betrunkenen Solaten geschlagen zu werden ? – Angekl.: Ich hatte wenigstens die Empfindung. – Verhandlungsf.: Eine Gefahr, daß der Soldat nicht ermittelt werden konnte, lag aber doch in Ihrem Falle nicht vor, zumal Sie Lütscher kannten? – Angekl.: Jedenfalls hielt ich es für meine Pflicht, den Mann zum Stehen zu bringen. – Verhandlungsf.: Sie waren aber nicht berechtigt, von Ihrer Waffe Gebrauch zu machen? – Angekl.: Doch, wenn ein Untergebener bei der Arretierung entflieht, bin ich sogar laut Instruktion verpflichtet, von meiner Waffe Gebrauch zu machen. – Verhandlungsf.: Das ist falsch. Sie sollen sich außerdem den Dolch kurz vor diesem Vorkommnis haben schleifen lassen? – Angekl.: Das ist richtig. – Verhandlungsf.: Sind Sie nicht instruiert worden, daß Sie Betrunkenen gegenüber besonders vorsichtig sein und, wenn möglich, Betrunkenen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/97&oldid=- (Version vom 1.8.2018)