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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

erwiesen erachte. – Vert. Justizrat Grabower schloß sich bezüglich der Frau Gönczi dem Antrage des Staatsanwalts an. – Der Angeklagte Gönczi beteuerte nochmals in längerer Rede seine Unschuld. Er hätte die Morde viel bequemer in der Schultzeschen Wohnung begehen können und alsdann nicht nötig gehabt, sich eine Ladeneinrichtung machen zu lassen. – Die Geschworenen bejahten bezüglich Gönczi die Schuldfragen wegen Mordes und Raubes in zwei Fällen, verneinten dagegen die Schuldfrage bezüglich der Frau Gönczi. – Der Gerichtshof verurteilte dementsprechend Gönczi zweimal zum Tode und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Frau Gönczi wurde freigesprochen. – Nachdem das Todesurteil Rechtskraft erlangt hatte, wurde Gönczi hingerichtet.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/91&oldid=- (Version vom 1.8.2018)