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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

er daselbst ein Kunstschloß vorgelegt, das auch ein herbeigerufener Kunstschlosser nicht zu öffnen vermochte. Er habe deshalb die Türfüllung herausnehmen und durch die entstandene Öffnung die beiden Beamten hineinkriechen lassen. In dem Zimmer wurde der angefahrene Sand in einer Ecke aufgeschaufelt vorgefunden. Ein Spaten stand dabei. Mit diesem schaufelte einer der Schutzleute etwas Sand beiseite, worauf eine Kiste sichtbar wurde. Es sei ihm, Zeugen, aufgefallen, daß der Wein in Kisten liegen sollte, statt direkt in dem Sande, er habe deshalb die Kiste öffnen lassen. Da habe man die Leiche der Klara Schultze und später in der andern Kiste die der alten Frau Schultze gefunden. Die sofort benachrichtigte Kriminalpolizei habe das weitere veranlaßt.

Dr. med. Köhler bekundete: Er habe die erste ärztliche Untersuchung der beiden Leichen vorgenommen. Beide Leichen waren schon stark in Verwesung übergegangen. Die Gesichter seien entweder mit einem Beile oder einem eisernen Totschläger bearbeitet worden. Das Stirn- und Nasenbein war bei beiden Leichen vollständig zertrümmert. – Der Gerichtschemiker Dr. Paul Jeserich legte hierauf einen Läufer auseinander, an dem er Blutspuren nachweisen wollte. Dieser Läufer lag hinter dem Ladentisch in der Königgrätzer Straße und ließ äußerlich keine Blutspuren erkennen. In dem Augenblick, als der Vors. den Angeklagten fragte: Kennen Sie den Läufer, antwortete dieser in seiner schnellen Sprechweise: Gewiß, darauf fiel ja die Frau hin, als sie - dann stockte er und versetzte: So sagte mir Löwy. – Staatsanw. Plaschke: Ich konstatiere, daß der Angeklagte gesagt hat, die Frau ist auf diesen Läufer gefallen. Ob ihm Löwy dies mitgeteilt hat, lasse ich dahingestellt. Tatsache ist, daß der Angeklagte bisher den Schauplatz der Tat immer in das Hinterzimmer des Ladens verlegt hat. – I bitt’ schön, Herr Staatsanwalt, die Frau ist aus dem Hinterzimmer in den Laden hinein und auf den Läufer gefallen. – Staatsanw.: Das ist ganz unwahrscheinlich. – Bankier Gumpel bekundete als Zeuge: Er habe

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/66&oldid=- (Version vom 31.7.2018)