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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

hinüberführt. Dieser Fall scheint mir übrigens einer von denen zu sein, in denen das Schwert der Gerechtigkeit den falschen getroffen hat. Ich habe ihn in der Wiederaufnahmeinstanz aus den Akten kennen gelernt und bin danach für meine Person der Ansicht, daß Koschemanns Alibi für die entscheidende achte Abendstunde des 29. Juni 1895 so gut wie fest steht. Auch von diesem Falle dürfte der durch die Erfahrung immer neu bestätigte Satz gelten, daß bei den Geschworenen der Abscheu vor der Tat nur zu häufig die Lücken der Beweisführung ergänzt. Es will mir scheinen, als lasse die Darstellung des Verfassers, so sehr sie sich auch hier wie überall lobeswürdiger Sachlichkeit befleißigt, doch die gleiche Auffassung durchblicken.

Soweit mir die hier berichteten Fälle anderweit, sei es aus eigener anwaltlicher Erfahrung, sei es aus wissenschaftlicher Beschäftigung mit ihnen bekannt geworden sind – über zwei davon habe ich mich selber öffentlich ausgelassen – entsprechen sie im großen und ganzen dem Bilde, das ich mir selbst schon vorher von ihnen gebildet hatte. Über einzelne wenig erhebliche Kleinigkeiten mag ich mit dem Verfasser um so weniger rechten, als darin ebensogut meine Erinnerung die unzuverlässigere sein mag.

Berlin, den 13. August 1910.

Justizrat.     
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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite V. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)