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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

man deren Glaubwürdigkeit zeigen wolle, so müsse man sich doch in die Kreise begeben, in denen sie leben, um nachweisen zu können, wes Geistes Kinder sie seien. Den Zustand, in welchem er in dem vollen Gefühle seiner Unschuld hier auf der Anklagebank sitze, könne sich ein anderer gar nicht ausmalen. Es würde für ihn noch erträglicher gewesen sein, wenn dieser Prozeß, wie das erstemal, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt worden wäre. Er gestehe zu, daß die bedauerlichen Zwischenfälle, die sich hier ereigneten, das öffentliche Interesse lebhaft erregen mußten. Unter der täglich größer werdenden Öffentlichkeit habe er aber furchtbar gelitten, und die Wirkung sei gewesen, daß die Zeitungen sich täglich mehr und mehr des Stoffes bemächtigten. Wenn er, wie er hoffe, freigesprochen werde, so sei er doch ein toter Mann, und seine Familie habe darunter furchtbar zu leiden. Er könne nur immer wieder und wieder versichern, daß er unschuldig sei, und könne versichern, daß seine Verteidiger von seiner Unschuld vollständig überzeugt seien. Der Fall Teichert, mit dem er tatsächlich gar nichts zu tun habe, stehe und falle mit der Aussage der Callis, die doch gänzlich unglaubwürdig sei. Er müsse sich auch gegen den Vorwurf verwahren, als ob er durch seine Nachforschungen nach Herrn Schneider aus Franfurt a. O. in frivoler Weise auf einen sittlich intakten Menschen einen bösen Verdacht habe werfen wollen. So ungeheuer penibel habe er doch mit einem Manne nicht umzugehen brauchen, der mit einem Mädchen seit einem Jahre in Konkubinat lebe und Frau und Kinder verlassen habe. Er gestehe jetzt ohne weiteres, daß der von ihm gegen Herrn Schneider seiner Zeit gehegte Verdacht keinerlei Hintergrund habe. Aber damals mußte er es annehmen, weil er wußte, daß er mit der Woyda nichts begangen habe und weil er annehmen mußte, daß, wenn überhaupt etwas begangen worden sei, es von einem anderen begangen sein müsse. Würde die Woyda damals Herrn Schneider bezichtigt haben, dann wäre dieser in viel üblerer Lage gewesen als er selbst; denn

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 311. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/319&oldid=- (Version vom 31.7.2018)