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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

in den Schlamm hinabgedrückt werden. Das Übel werde nicht verstopft werden, wenn man einen einzelnen Mann als Sühneopfer vor aller Welt schlachtet, sondern die Quelle könne vielleicht einmal durch gesetzliche Mittel verstopft werden. Und dann: die Teichert sei die letzte, über die man in Klagetöne ausbrechen müsse; sie sei ein verdorbenes Mädchen gewesen. Wenn man einen Mann, der in Verblendung einem mächtigen Naturtrieb folgend, mit solchen verdorbenen Mädchen in Berührung tritt, ins Zuchthaus schickt und das Gesetz mit verschränkten Armen zusehe, wenn ein junger Mann ein unbescholtenes 17jähriges Bürgermädchen verführt, so würde dies keine Gerechtigkeit sein.

Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Herr Dr. Fuchs sei ausschließlich „Zivilist“ und er begreife nicht, wie dieser auf so ungeheuerliche Angriffe gegen die Staatsanwaltschaft verfallen sei. Die Staatsanwaltschaft habe die schöne Aufgabe, die Rechtsgüter zu schützen und wenn Rechtsanwalt Fuchs einmal in die Lage käme, sie zu diesem Schutz anzurufen, so würde er sehen, daß dies in vollstem Maße geschieht. Was das Strafmaß betrifft, so habe sein Kollege den durchaus richtigen Satz vertreten: es würden nicht so viele Mädchen auf den Weg des Verderbens geraten, wenn nicht so viele reiche Männer vorhanden wären, die sie darin unterstützten.

Angeklagter Sternberg erklärte, indem er um Nachsicht wegen seiner leisen Stimme bat, da er gänzlich erschöpft und kampfesmüde sei, daß er derartige Handlungen, wie sie ihm in der Anklage zur Last gelegt werden, nie getan habe. Die Versuchung liege für ihn nahe, das ganze Gebiet der Anklage einzeln durchzugehen, er verzichte darauf und wolle sich darauf beschränken, sich gegen einige gegen ihn erhobene Vorwürfe zu verteidigen. Zunächst wolle er betonen, daß er keine Schuld an der langen Verhandlung habe. Er habe nichts verabsäumt zu seiner Verteidigung, aber er habe das Verfahren nicht frivol verschleppt. Wenn es sich um Zeugen, wie die Ehlert, die Schnörwange usw. handle und

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 310. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/318&oldid=- (Version vom 1.8.2018)