Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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Konstantinopel müsse jeder einen Revolver haben. – Auf Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Der Verkehr, den der Angeklagte mit Vertretern der Presse usw. hatte, habe keinerlei Anstoß erregt, wohl aber sein Verkehr mit dem Kammerdiener eines Botschafters. Mit diesem durfte ein Mann von der sozialen Stellung des Angeklagten nicht verkehren. Es sei richtig, daß es längere Zeit dauere, ehe man imstande sei, in Konstantinopel ein Geschäft zu machen. – Hierauf wurde der gerichtliche Schreibsachverständige Langenbruch-Berlin als Sachverständiger vereidigt. Als Langenbruch seinen Vortrag beginnen wollte, bemerkte der Verteidiger R.-A. Dr. Dietz: Der Angeklagte gibt die Erklärung ab, daß er das Pariser Telegramm geschrieben habe. (Große, anhaltende, allgemeine Bewegung.) – Vors.: Angeklagter, wollen Sie diese Erklärung selbst abgeben? – Angekl.: Ich gebe zu, das Pariser Telegramm geschrieben zu haben. (Erneute allgemeine Bewegung.) – Vors.: Hat Ihre Frau davon Kenntnis gehabt? – Angekl.: Darüber gebe ich keine Erklärung ab. – Vors.: Sie geben aber zu, das Pariser Telegramm an Ihre Schwiegermutter geschrieben und es auf dem Telegraphenamt in Paris aufgegeben zu haben? – Angekl.: Ich habe nur erklärt, daß ich das Telegramm geschrieben habe. – Vors.: Und wer hat es aufs Telegraphenamt befördert? – Angekl.: Darüber will ich keine Erklärung abgeben.
Frau Dr. Müller (Linz), die Tante des Angeklagten, bekundete: Ich fragte einmal Frau Hau: ist es wahr, daß Ihre Schwester Olga in Ihren Mann verliebt ist? Frau Hau antwortete: Jawohl, das ist leider wahr. Haben Sie das nicht Ihrer Mutter erzählt und Ihre Schwester zur Rede gestellt, fragte ich. Frau Hau versetzte: Ich habe es meiner Mutter erzählt und auch meine Schwester mit den Worten zur Rede gestellt: ,Was hast du mit meinem Mann für ein „Techtel Mechtel?“ Auf Befragen eines Geschworenen bemerkte die Zeugin: Sie wäre in der Lage und auch bereit gewesen, dem Angeklagten 10 000 M., ihre Kinder bis zu 50 000 M. zu leihen.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)