Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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noch für „nicht voreingenommen“ erachten, wenn er hört, daß er nach der eidlichen Aussage eines Zeugen diesem gesagt hat: „Und wenn ich Tag und Nacht arbeiten soll – der Jude muß hinein“? – Zeuge: Ich weiß nicht, ob ein Zeuge dies eidlich bekundet hat. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Fuchs I: Da sich der Herr Zeuge auf seine fünfzehnjährige Erfahrung beruft, so frage ich: Sind Sie derselbe Staatsanwalt, der einmal gesagt hat: Die Eide der Sozialdemokraten sind Meineide? Der Vorsitzende beanstandete diese Frage, der Verteidiger ersuchte um einen Gerichtsbeschluß. Der Gerichtshof beschloß, die Frage nicht zuzulassen, da sie mit dieser Sache nichts zu tun habe und außerdem so gestellt sei, daß der Gerichtshof nicht prüfen könne, ob und inwieweit die Behauptung wahr sei. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Fuchs: Haben Sie einen tatsächlichen Anhalt dafür, daß die Agenten Frida Woyda beeinflußt haben? – Zeuge: Ja, ich erhielt von dem Zeugen Stierstädter Kenntnis, daß auf Blümkes eingewirkt worden sei durch die Hingabe eines Ringes usw. – Der Verteidiger verwies auf eine Verfügung des Staatsanwalts Romen, in der ausgedrückt worden, daß gegen Blümkes nicht das geringste Bedenken vorliege. – Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Werthauer erklärte der Zeuge, daß er bei der Beurteilung der Frage, wann wohl auf Frida Woyda eingewirkt sei, nach dem alten Satze gehe: „post hoc ergo propter hoc.“ Frida Woyda habe so lange ihre Beschuldigungen aufrecht erhalten, als sie von Stierstädter beobachtet wurde. Als Herr Stierstädter kalt gestellt wurde, kam plötzlich die Wendung. – Vert.: Wie kommt der Zeuge zu der Behauptung, daß Herr Stierstädter kalt gestellt worden ist? – Zeuge: Es steht doch die Tatsache fest, daß der Auftrag, meine Befehle nicht auszuführen, von einer Seite erfolgt ist, die nicht ganz unabhängig von Herrn Sternberg gewesen zu sein scheint. – Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Glaubt der Zeuge, daß die Fischer und die Wender weggebracht worden sind wegen der Zeitungsartikel oder wegen des Falles Woyda? – Zeuge:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/271&oldid=- (Version vom 31.7.2018)