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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

das allerernsteste und nachdrücklichste ermahnt, nur die reine Wahrheit zu sagen, niemandem zuliebe und niemandem zuleide. Das Mädchen machte seine Aussagen mit sehr leiser Stimme, so daß sich sämtliche Verteidiger und Sachverständige um es herum gruppierten. – Frida Woyda war am 1. Januar 1887 als die Tochter eines Zimmermanns geboren; sie hatte frühzeitig beide Eltern verloren und war zunächst zu ihrer Tante Frau Huth gekommen. Dort schien sie recht streng behandelt worden zu sein, denn es hatte ihr dort gar nicht gefallen. Dann war sie zu Margarethe Fischer nach der Alexandrinenstraße 1 b gekommen, welche durch ein Inserat bekannt gemacht hatte, daß sie ein Kind zu sich nehmen wolle. Die Fischer war, wie Frida sagte, sehr nett zu ihr. Sie hatte dem Onkel Huth versprochen, daß Frida ganz umsonst aufgenommen, in eine gute Schule geschickt und dann etwas lernen sollte. Sie war aber nicht in eine solche Schule gekommen, sondern wurde tagsüber damit beschäftigt, abzuwaschen, kleine Gänge zu besorgen, Fleisch einzuholen u. dgl. Die Zeugin erzählte auf Befragen des Vorsitzenden, daß sie eines Tages den Angeklagten Sternberg bei der Fischer im Zimmer getroffen habe. Sie sei hineingetänzelt gekommen, aber sofort wieder hinausgeschickt worden, weil Herr St. sagte, sie solle ihn nicht nervös machen, sondern sofort hinausgehen. – Vors.: Und hat dir Herr Sternberg nichts getan? – Zeugin: Nein, nichts! – Vors.: Aber du hast doch bei deiner Vernehmung das vorige Mal gerade das Gegenteil gesagt? – Zeugin: Das ist nicht wahr gewesen. – Vors.: Aber sage nur, wie bist du denn nur dazu gekommen, etwas Falsches zu sagen? – Zeugin: Herr Stierstädter hat so viel mir eingeredet, was gar nicht wahr war. – Vors.: Ist denn Herr Stierstädter mit dir in Verbindung getreten? – Zeugin: Er hat mich von der Schule abgeholt und mir immerzu gesagt, ich soll nur alles sagen, was bei der Fischer passiert ist. – Vors.: Und was hast du ihm darauf erwidert? – Zeugin: Ich habe ihm gesagt, er solle mich zufrieden lassen, ich weiß von

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/248&oldid=- (Version vom 31.7.2018)