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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

Verleumdungen, soweit deren Ermittelung gelingt, den Strafantrag gestellt. Das Verfahren ist bereits anhängig. Die Hydra der Verleumdung werden wir zertreten und wenn ihr tausend Köpfe nachwachsen. Ihr Gift mögen sie verspritzen, uns Richter und Beamte werden sie nicht treffen können!

Vert. Rechtsanwalt Dr. Fuchs I dankte dem Oberstaatsanwalt‚ daß er diese Verleumdungen als Ausgeburt eines wahnsinnigen Hirns bezeichnet habe. Die Verteidiger seien selbstverständlich überzeugt, daß alles in dem Artikel von Anfang bis zu Ende erlogen ist, aber prozessual sei dies nicht genügend. Es sei nötig, volles Licht in die Sache zu bringen und letztere als grobe ehrlose Verleumdung festzunageln. Deshalb beantrage er, den Oberstaatsanwalt Wachler, sowie sämtliche sieben Mitglieder des Strafsenats des Reichsgerichts als Zeugen darüber zu laden, ob sie durch Anerbieten von Geld oder sonstige Versprechungen angegangen worden seien, auf den Prozeß Sternberg einzuwirken.

Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel erklärte diese Beweiserhebung für vollständig überflüssig. Oberstaatsanwalt Wachler stehe der ganzen Sternberg-Sache völlig fern.

Vert. Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Soweit der Artikel der Staatsbürger-Zeitung mich betrifft, ist er vollständig unrichtig. Was die Beziehungen des Fräulein Platho, des Herrn Luppa, des Herrn X. untereinander betrifft, so gehen sie mich nichts an und sind mir nicht bekannt. Bei mir ist X. nur einmal gewesen und abgewiesen worden. Ich schätze deutsche Richter und Beamte zu hoch, als daß der Gedanke, sie zu beeinflussen, je anders als absurd aufgefaßt werden kann. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Romen ist, wenn auch temperamentvoll, so doch persönlich stets so human in dem Prozeß verfahren, daß sein Bleiben erwünschter als sein Gehen der Verteidigung erschien. –

Eine Hauptzeugin war die dreizehnjährige Frida Woyda, ein hübsches, noch ganz unschuldsvoll aussehendes Mädchen. Sie wurde vom Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Müller auf

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/247&oldid=- (Version vom 1.8.2018)