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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

zehn Jahre und einen Monat Zuchthaus, zehn Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Westphal ein Jahr Gefängnis. – Vert. R.-A. Dr. Bieber beantragte: Da sich die Geschworenen offenbar zu Ungunsten des Angeklagten Westphal geirrt haben, auf Grund des § 317 der Strafprozeßordnung den Spruch aufzuheben und die Sache an ein anderes Schwurgericht zu verweisen. Nach Löwe könne dies bereits geschehen, sobald der Gerichtshof einstimmig der Ansicht sei, daß ein Non liquet vorliege. – Die Angeklagten Koschemann und Westphal versicherten nochmals, daß sie vollständig unschuldig seien und sie die Strafe nicht annehmen. – Während der Beratung des Gerichtshofs trat der Obmann der Geschworenen an den Berichterstattertisch und ersuchte die Berichterstatter, mit ihrem Urteil noch zurückzuhalten. Er werde alsdann begründen, wie die Geschworenen zu ihrem Wahrspruch gekommen seien. Die Berichterstatter bemerkten dem Herrn, daß eine Begründung des Geschworenenwahrspruchs gesetzlich unzulässig sei. Der Obmann verlangte auch nicht das Wort. – Der Gerichtshof verurteilte Koschemann zu zehn Jahren einem Monat Zuchthaus, unter Anrechnung von drei Monaten auf die Untersuchungshaft und zu zehn Jahren Ehrverlust, Westphal zu einem Jahre Gefängnis, unter Anrechnung von vier Monaten auf die Untersuchungshaft und sprach Frau Westphal, Weber und Frau Gürtler frei. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rieck bemerkte in der Urteilsbegründung: Koschemann sei ganz besonders schwer zu bestrafen, da die menschliche Gesellschaft vor so schweren Verbrechen geschützt werden müsse. –

Die von den Angeklagten eingelegte Revision wurde vom zweiten Strafsenat des Reichsgerichts verworfen. Koschemann hat im Sommer 1907, an Geist und Körper gebrochen, das Zuchthaus verlassen; er soll noch heute seine volle Unschuld beteuern.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/205&oldid=- (Version vom 31.7.2018)