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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

worden ist. Man möge doch auch daran denken, daß ein Zeuge die verdächtige, als Mann verkleidete Frauensperson in Begleitung zweier Männer gesehen hat. Ist es so sehr ausgeschlossen, daß die Kiste aus Dänemark herübergebracht worden ist? Der Verteidiger erörterte alsdann ausführlich die Frage, ob man sich bei den Angeklagten, die bisher völlig unbescholten waren, einer solchen Tat versehen könne. Was den Belastungszeugen Brede betrifft, so solle man doch bedenken, daß Äußerungen Schäume sind und daß man doch absolut nichts daraus folgern könnte, wenn Koschemann wirklich den Brede nach den Sprechstunden des Polizeioberst Krause gefragt haben sollte. Äußerungen sind Schäume und Indizien keine Beweise! Der objektive Befund der Kiste deutet durchaus nicht darauf hin, daß Koschemann sie verfertigt hat, der angebliche Uhrkauf in Königs-Wusterhausen schwebt vollständig in der Luft. Wie sollte denn der Mann darauf kommen, nach Königs-Wusterhausen zu fahren, dort eine Uhr zu kaufen und sie mit nach Berlin zu schleppen. Als ob es in Berlin gar keine Drei-Mark-Bazare und keine Weckeruhren gäbe! Koschemann ist an seinem ganzen Körper genau geprüft worden. Man hat seine Füße geschildert, die Hände geschildert und die ganze Figur in allen möglichen Farben geschildert – aber nirgendwo hat es mit den Maßen der verdächtigen Person gepaßt. Da hätte man denn doch zu dem Schluß kommen müssen, daß Koschemann die Person nicht ist. Weit gefehlt! Man sagte, er könne die Füße in enge Stiefel gezwängt haben und man fertigte ihm extra ein Jackett an, zog es ihm an und fragte die Zeugen, ob die verdächtige Person etwa so ausgesehen haben könne. Das erinnert an eine Geschichte der „Fliegenden Blätter“, in welcher ein Mann an eine junge Dame mit der Frage herantrat: „Fräulein, darf ich Ihnen meinen Regenschirm anbieten?“ Als die Dame erwiderte: „Aber mein Herr, es regnet ja gar nicht“, erfolgte die Antwort: „Ich habe ja auch gar keinen Regenschirm.“ Zum Schluß suchte der Verteidiger den Nachweis zu führen, daß Koschemann gar nicht

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/200&oldid=- (Version vom 10.8.2018)