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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

Washingtoner Gerichtshof als Rechtsanwalt zugelassen worden. Er habe sich mit einem amerikanischen Rechtsanwalt, namens Yenahan, assoziiert. Gleichzeitig sei er zum außerordentlichen Professor für römisches Recht der George Washingtoner Universität berufen worden. Diese seine Lehrtätigkeit habe er mit Unterbrechungen drei Jahre lang ausgeübt. Er sei im Auftrage einer amerikanischen Elektrizitäts- und einer amerikanischen Gesellschaft für den Bau von Kriegsschiffen in Konstantinopel gewesen. Er habe in Konstantinopel keine Erfolge gehabt. Die Geschäfte wären gute gewesen, es habe aber damals eine Spannung zwischen Washington und Konstantinopel geherrscht. Die amerikanische Regierung hatte ihren Gesandten in Konstantinopel zum Botschafter ernannt, ohne sich mit der türkischen Regierung vorher in Verbindung zu setzen. – Der Angeklagte gab im weiteren zu, daß er in Konstantinopel überaus luxuriös gelebt habe. – Vors.: Ein Milliardär kann ja vielleicht so üppig leben, aber ein studierter Mann, der aus ganz kleinlichen Verhältnissen hervorgegangen ist, hätte sich doch ein wenig mehr nach seinen Vermögensverhältnissen richten müssen. – Angekl.: Das lag an den amerikanischen Verhältnissen. – Vors.: Sie sind doch aber kein Amerikaner! – Angekl.: Die vier Jahre, die ich in Amerika lebte, sind auf meine Lebensweise nicht ohne Einfluß gewesen. – Vors.: Sie haben aber die Amerikaner weit übertroffen. Ein vernünftiger Amerikaner in Ihren Verhältnissen hätte zweifellos etwas eingeschränkter gelebt. Sie sollen in Berlin und auch in Wien und Budapest vielfach mit Weibern verkehrt haben. Sie haben selbst zugegeben, in Wien mit der Otero und anderen Frauen verkehrt zu haben. – Der Angeklagte schwieg.

Im weiteren Verlauf der Vernehmung gab er zu, daß, als er aus Konstantinopel abreiste, er all sein Geld ausgegeben hatte; er besaß nur noch einen Scheck von 8000 M. Diesen habe er in Wien eingelöst. Er gebe zu, von Frankfurt a. M. an die Wiener Bank telegraphiert zu haben, der Scheck sei ihm gestohlen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)