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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

sehr heiter gewesen; sie habe oftmals gelacht und nicht eine Spur von Reue gezeigt. Erst als sie die Anklageschrift erhielt, sei sie niedergeschlagen gewesen.

Nach beendeter Beweisaufnahme und Verlesung der Schuldfragen nahm das Wort Staatsanwalt Frings: Meine Herren Geschworenen! Das Verbrechen, das uns heute beschäftigt, ist das schwerste, das das Straf-Gesetzbuch kennt. Das allein ist aber nicht das Entscheidende. Die Angeklagten haben einen Mord begangen, wie er in so grausiger‚ so scheußlicher, so bestialischer Art glücklicherweise nur äußerst selten die Gerichte beschäftigt. Die grausame Ausführung der Tat ist es, die die Bevölkerung in so furchtbare Aufregung gebracht hat. Aber auch der Beweggrund der Tat war ein im höchsten Grade verwerflicher. Die Angeklagten behaupten, sie haben aus Not gehandelt. Nein, aus Not haben die Angeklagten nicht gehandelt. Den Angeklagten ist es bedeutend besser gegangen, als vielen Tausenden, die den Kampf ums Dasein führen. Wenn es den Angeklagten schlecht ging, so war ihre Faulheit daran schuld. Ich wiederhole, nicht die Not, sondern die niedere Habsucht ist der Beweggrund zu dem grausigen Morde gewesen. Der bloße Anblick eines Haufens von Goldstücken hat in den Angeklagten den Plan reifen lassen, ihren Wohltäter zu ermorden. Wir haben gehört, der Oberstleutnant war wohl etwas heftig, im übrigen hat er sich aber als Wohltäter der Angeklagten erwiesen. Den Oberstleutnant trifft keine Schuld, daß er in so furchtbarer Weise hingemordet wurde. Höchstens könnte man sagen: der Oberstleutnant ist zu vertrauensvoll gewesen. Der Staatsanwalt erläuterte hierauf in eingehender Weise die Einzelheiten der Tat und kam zu dem Schluß, daß alle drei Angeklagten des Mordes schuldig seien. Die Ehefrau Blömers habe eine gewisse Schlauheit an den Tag gelegt. Sie sei schon vor dem Morde bemüht gewesen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, sie sei aber die eigentlich treibende Kraft gewesen. Wenn auch die Ehefrau Blömers sich nicht direkt an dem

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/165&oldid=- (Version vom 1.8.2018)