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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

z. S. Weisse: Der Angeklagte sei ein ganz unberechenbarer Charakter; er sei sehr heftig und unverträglich gewesen. Wiederholt habe er (Zeuge) den Fähnrichen in der Instruktionsstunde eingeschärft, nur in dringendsten Fällen von der Waffe Gebrauch zu machen. Allerdings habe er einmal in der Instruktionsstunde erzählt: In Danzig sei ein Offizier in Zivilkleidung von Zivil und Soldaten angerempelt, mit Worten schwer beleidigt und schließlich auch von hinten geschlagen worden. Da es nicht gelungen sei, den Täter zu ermitteln, mußte der Offizier den Dienst quittieren. Er (Zeuge) habe dabei hinzugefügt: Wenn der Offizier bewaffnet gewesen wäre, dann wäre er verpflichtet gewesen, von der Waffe Gebrauch zu machen. – Verteidiger: Haben Sie nicht auch in der Instruktionsstunde gesagt: Wenn man einmal genötigt ist, die Waffe zu ziehen, dann soll man energisch davon Gebrauch machen? – Zeuge: Das habe ich nicht gesagt. – Oberleutnant z. S. Driobeck: Hüssener sei einmal, als er im Bett lag, von einem Kameraden mit Wasser bespritzt worden. Er sei darauf voller Wut aus dem Bett gesprungen und habe den Kameraden geohrfeigt. Alsdann habe er aus dem Fenster springen wollen. – Beisitzer Gerichts-Assessor Wachsmuth: War nicht der Befehl gegeben, die Dolche nicht schärfen zu lassen? – Zeuge: Ein solcher Befehl ist nach dem Vorkommnis in Essen gegeben worden. – Es erschien darauf als Zeuge Fähnrich z. S. Conrad. Auf Beschluß des Gerichtshofes wurde der Angeklagte während der Vernehmung dieses Zeugen aus dem Saale geführt. Der Zeuge bekundete alsdann: Der Angeklagte war im allgemeinen ein guter Kamerad, aber sehr prahlerisch. – Auf Antrag des Vertreters der Anklage wurde auch der folgende Zeuge, Fähnrich z. S. Brandes in Abwesenheit des Angeklagten vernommen. Dieser bekundete ebenfalls: Der Angeklagte sei ein guter Kamerad und sehr begabt gewesen. – Verhandlungsf.: Ihre Vorgesetzten sind anderer Meinung. Aus dem hierauf zur Verlesung gelangten Sektionsprotokoll und den gerichtlichen Bekundungen des

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)