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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

Dr. Kirchgässer (Koblenz), Geh. Medizinalrat Dr. Pellmann (Bonn), Professor Dr. Köster (Bonn) und Geh. Medizinalrat Dr. Trendlenburg (Bonn) schlossen sich dem Gutachten des Kreisphysikus Dr. Bauer vollständig an. Geh. Regierungs- und Medizinalrat Dr. Kirchgässer bekundete: Das Medizinalkollegium der Rheinprovinz habe sehr eingehende Versuche vorgenommen und festgestellt, daß das vorgefundene Blut der Menge entsprach, die der Ermordete verloren haben müsse. Die Tat sei anscheinend von einem Menschen ausgeführt worden, der in der Messerführung nicht geübt war. Das Medizinalkollegium habe auch genaue Erhebungen angestellt, ob der Schnitt ein Schächtschnitt war, es habe sich aber nicht der geringste Anhalt dafür ergeben. Beim Schächtschnitt sei es Vorschrift, daß das Messer senkrecht angesetzt werde, der Täter habe aber das Messer schräg angesetzt. Auch alle anderen Vorschriften, die beim Schächtschnitt zu beobachten seien, waren nicht vorhanden. Ebenso sei für einen Ritualmord nicht der geringste Anhalt. – Alle anderen medizinischen Sachverständigen schlossen sich diesem Gutachten vollständig an. Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Pellmann (Vorsteher einer Irrenanstalt) bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Es liege die Möglichkeit vor, daß der Mord von einem Verrückten ausgeführt worden sei. – Im Laufe der Verhandlung äußerte Dr. med. Steiner in einer Klever Restauration: Nachdem er das Gutachten der medizinischen Sachverständigen gehört, sei er auch zu der Ansicht gekommen, daß der Fundort der Tatort sei. Diese Äußerung wurde dem Verteidiger, Rechtsanwalt Fleischhauer, mitgeteilt. Auf dessen Antrag wurde Dr. Steiner nochmals aus Xanten vorgeladen. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich war bei der ersten Leichenbesichtigung nicht berechtigt, die Leiche zu entkleiden. Ich hatte auch keine Zeit, den Erdboden genau zu untersuchen, mir schien es aber, als wäre wenig Blut in der Scheune gewesen. Nachdem ich jedoch von den medizinischen Sachverständigen gehört,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/75&oldid=- (Version vom 1.8.2018)