Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/74

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

tüchtigen Kriminalbeamten nach Xanten zu senden, dem es vielleicht gelingen werde, den Mörder zu entdecken. Der Minister entsandte sogleich den damaligen Kriminalkommissar Wolff aus Berlin nach Xanten. Am 14. Oktober 1891 verhaftete Kriminalkommissar Wolff Buschhoff nebst Frau und Tochter. Am 20. Dezember 1891 wurden die drei Verhafteten entlassen, da sich nicht der geringste Anhalt für die Täterschaft ergab.

Im Februar 1892 wurde Buschhoff, und zwar diesmal allein, von neuem verhaftet, da Kreisphysikus Dr. Bauer (Mörs) dem Ersten Staatsanwalt Baumgard zu Kleve mitgeteilt hatte: er habe die Buschhoffschen Schächtmesser untersucht und festgestellt, daß mit dem Schächtmesser Nr. 13 der Mord geschehen sein könne.

Es wurde schließlich die Anklage wegen Mordes gegen Buschhoff erhoben. Er hatte sich vom 4. bis 14. Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Kleve zu verantworten. Den Vorsitz dieser Gerichtsverhandlung, die in der ganzen Kulturwelt mit größter Spannung verfolgt wurde, führte Landgerichtsdirektor Kluth. Die Anklage vertraten der damalige Oberstaatsanwalt Hamm (Köln) und der Erste Staatsanwalt Baumgard (Kleve). Die Verteidigung hatten übernommen die Rechtsanwälte Fleischhauer (Kleve), Stapper (Düsseldorf) und Gammersbach (Köln). Buschhoff bestritt mit größter Entschiedenheit, von dem Morde etwas zu wissen. Kreisphysikus Dr. Bauer bekundete: Er könne nur sagen, daß das Buschhoffsche Schächtmesser Nr. 13 geeignet sei, zur Ausführung des Mordes, der Mord könne aber auch mit einem anderen Instrument ausgeführt sein. Er kenne den Schächtschnitt ganz genau. Von einem Schächtschnitt könne keine Rede sein. Es sei bei dem Ermordeten soviel Blut gefunden worden, als ein 5½jähriger Knabe verlieren könne. Er habe die Überzeugung: der Fundort sei der Tatort. Kreiswundarzt Dr. Nünninghoff und die Mitglieder des Medizinalkollegiums der Rheinprovinz, Geh. Regierungs- und Medizinalrat

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/74&oldid=- (Version vom 1.8.2018)