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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

die nicht dahin gehören. Der Staatsanwalt hat Ihnen, meine Herren Geschworenen, auch vorgeführt, daß Sie dem Institut des Geschworenengerichts Schaden zufügen könnten, wenn Sie die Angeklagten nicht schuldig sprechen. Sie haben nach Ihrem Eide nur nach bestem Gewissen und Wissen Ihren Spruch zu fällen. Daß es zu solchem Prozeß kommen konnte, ist sehr bedauerlich, aber begreiflich. Graf Hektor hatte schon bei dem Posener Prozeß 100000 Mark ausgesetzt, falls er den Prozeß gewönne – noch eine solche Prämie, und vielleicht machen neue Leute neue Enthüllungen über das große Geheimnis. Ich zweifle nicht, daß die Gräfin als Siegerin, wenn auch mit vernichtetem Lebensglück, diesen Saal verläßt, daß Sie ihr die Ehre und die lang entbehrte Freiheit wiedergeben werden.

Nach mehrstündiger Beratung verneinten die Geschworenen bezüglich aller Angeklagten die Schuldfragen. Dementsprechend sprach der Gerichtshof alle Angeklagten frei, erklärte die Haftbefehle für aufgehoben und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf. Noch während der Plädoyers hatten sich vor dem Gerichtsgebäude viele Tausende von Menschen angesammelt. Der Wahrspruch der Geschworenen wurde in dem überfüllten Zuhörerraum mit lautem Bravo begleitet. In demselben Augenblick schallten von der Straße aus Tausenden von Kehlen stürmische Hochrufe in den Saal.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/49&oldid=- (Version vom 31.7.2018)