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Person ist. Sie ist auf frischer Tat ertappt worden, sie hat ein umfangreiches Gewerbe betrieben, sich aber bei den einzelnen Betrugsfällen mit einem bescheidenen Gewinn begnügt. Mildernd muß auch in Betracht gezogen werden, daß die Leichtgläubigkeit der Spiritisten ihr zu Hilfe kam. Einzelne Personen hatten den Gottesglauben verloren, sie hat dazu beigetragen, daß diese Personen den Gottesglauben wiedergewonnen haben – freilich nur in der Form, daß sie eine äußere Verbindung vom Diesseits ins Jenseits fanden, während der kirchliche wahre Glaube ein wesentlich anderer ist. Wenn sie also auch geglaubt hat, ein gutes Werk zu tun, so fällt andererseits erschwerend ins Gewicht, daß sie mit der Religion ein frivoles Spiel getrieben hat und nach ihrer Entlarvung noch leugnete, was nicht mehr zu leugnen war. In Berücksichtigung alles dessen hat der Gerichtshof im Namen des Königs auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis erkannt und mit Rücksicht auf die lange Dauer der Untersuchungshaft acht Monate für verbüßt erachtet. Die Angeklagte hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Frau Rothe hatte auf Anraten ihrer Verteidiger auf das Rechtsmittel der Revision verzichtet und die gegen sie erkannte Strafe von zehn Monaten Gefängnis sogleich angetreten. –