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hat, mich und meinen Schwager zu verurteilen, obwohl ich gänzlich unschuldig bin. Ich bekenne vor Gott und der ganzen deutschen Nation, daß mein Gewissen rein ist. Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich vollständig unschuldig bin. Ich wiederhole diesen Schwur, so wahr ein Gott im Himmel lebt. Von dem Herrn Untersuchungsrichter ist mir gesagt worden, ich solle ein offenes Geständnis ablegen, damit ich wenigstens der Gnade Sr. Majestät des Kaisers empfohlen werden könne. Hoher Gerichtshof, wie kann ich denn ein Geständnis ablegen, wenn ich nichts verbrochen habe. Gott ist mein Zeuge, daß ich den Herrn Rittmeister nicht erschossen habe. Ich würde mich schämen, die Gnade meines Kaisers Wilhelm anzurufen, wenn mein Gewissen nicht rein wäre. Ich bin ebenso wie mein Vater mit Leib und Seele Soldat. Ich habe mich stets anständig geführt und bin niemals auf den Gedanken gekommen, meinen Namen durch eine schlechte Handlung zu beflecken. Ich habe die Überzeugung, der hohe Gerichtshof wird einen Unschuldigen nicht verurteilen. – Verteidiger R.-A. Horn (für Hickel): Meine Herren Richter, ich kann sehr kurz sein, da ich auf Grund des hier vorgebrachten Beweismaterials eine Verurteilung für unmöglich halte. Die Zeitangaben, auf Grund deren gegen Hickel das Beweismaterial zusammengetragen worden ist, sind von sämtlichen Zeugen nur schätzungsweise angegeben worden. Wie leicht durch solche Zeitangaben Irrtümer entstehen können, ist allgemein bekannt. Im übrigen haben Bunkus und Schiedat mit vollster Bestimmtheit behauptet, daß Hickel 10 Minuten, ehe Gefreiter Bandilla die Nachricht von dem Morde in den Stall brachte, bei ihnen war. Damit ist wohl unwiderleglich der Beweis dafür erbracht, daß Hickel nicht an der Bandentür gestanden haben kann. Mein Herr Mitverteidiger hat bereits auf die unsichere Aussage des Baranowski hingewiesen. Ich betone nochmals, daß die Behauptung Baranowskis, der Mann an der Bandentür habe einen schwarzen Schnurrbart gehabt, durch das