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Unmöglichkeit, daß der Mord von einer Zivilperson geschehen ist. Es hat sich eine Frau Sablowski gemeldet, die einen Vorgang erzählt hat, der sich einige Tage vor dem Morde in ihrer Wohnung zugetragen hat. Es liegt jedoch nicht der geringste Anhalt vor, diesen Vorgang mit der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk in irgendwelche Verbindung zu bringen. Etwas mehr könnte ja die Aussage der Frau Eckert beweisen. Allein ich weise darauf hin, daß, als wir in der Dragonerstraße den Lokaltermin abhielten und die Frau wiederholt von dem Herrn Verhandlungsleiter gefragt wurde, ob sie genau wisse, was für ein Tag es war, als sie ihre Wahrnehmungen machte, die Frau konsequent mit großer Bestimmtheit sagte, es war an einem Sonnabend. Als die Frau nach einigen Tagen hier vernommen wurde, sagte sie mit derselben Bestimmtheit aus, es war Montags. Es kommt hinzu, daß, obwohl an diesem Tage der Mond erst um 7 Uhr 57 Minuten aufging, die Frau behauptete, sie habe zwei Zivilpersonen aus dem Kasernentor laufen sehen, denn es sei mondhell gewesen. Auf die Frage, weshalb sie sich erst jetzt gemeldet habe, sagte die Frau, sie habe nicht gewußt, daß Marten und Hickel des Mordes angeklagt seien, ja sie wußte selbst nicht, daß Marten vom Oberkriegsgericht zum Tode verurteilt war. Von einer Gumbinnerin ist das einfach nicht glaubhaft. Ich erinnere ferner daran, daß der Herr Verteidiger Buchard selbst den Antrag stellte, die Frau nicht zu vereidigen, und daß, als der Gerichtshof sich zur Beratung zurückziehen wollte, der eigene Ehemann der Zeugin vor den Gerichtshof trat und sagte: Vereidigen Sie meine Frau nicht, denn sie scheint doch nicht in allen Dingen die Wahrheit zu sagen. Wenn der Gerichtshof trotzdem die Frau vereidigt hat, dann ist es geschehen, weil er der Ansicht war, daß die Frau, wenn auch nicht am Mordtage, die bekundeten Wahrnehmungen vielleicht doch gemacht hat. Also mit diesem Verdacht gegen Zivilpersonen,