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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

zu entdecken. Wenn Sie sich die Verzweiflung der Zeugin Schultheiß vergegenwärtigen, der keine Macht der Erde ihr Kind wiederzugeben vermag, dann werden Sie mit mir das Gefühl hoher Befriedigung teilen, daß es gelungen ist, solch verruchte Verbrechen zur Bestrafung zu bringen. An Ihnen ist es, der verletzten Rechtsordnung die erforderliche Sühne zu verschaffen, entsprechend dem alten Rechtsgrundsatz: Auge um Auge, Zahn um Zahn. — Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Bleckwedel gab der Meinung Ausdruck, daß die Angeklagte die Kinder zwecks Unterschiebwıg ins Ausland verkauft habe. Unterschiebungen zwecks Erbschafts- und Alimentenerlangung kommen keineswegs so sehr selten vor. Für meine Vermutung spricht auch der Umstand, daß sich die Angeklagte mit verhältnismäßig geringen Abfindungssummen begnügt hat. Dafür spricht weiter der Umstand, daß drei Kinder, die die Angeklagte in Pflege hatte, am Leben sind. Meine Herren Geschworenen! Wenn nur die entfernteste Möglichkeit vorliegt, daß die Kinder noch am Leben sind, und dies ist doch nicht ausgeschlossen, dann müssen Sie die Angeklagte wegen der vier Mordtaten freisprechen. Sollten Sie trotzdem zu einem Schuldigspruch kommen und das Urteil an der Angeklagten vollstreckt werden und später einmal eins der verschwundenen Kinder auftauchen, dann würde das ein lebendes Wahrzeichen Ihres Fehlspruchs sein. Vor einem solchen Fehlspruch möge Sie der allmächtige Gott bewahren.

Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagte, entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen, wegen fünf vollendeter Morde fünfmal zum Tode und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Wegen der schweren Kuppelei und der versuchten Verleitung zum Meineid wurde die Angeklagte zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Schuldfrage bezüglich des versuchten Mordes hatten die Geschworenen verneint. Die Angeklagte wurde, nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hatte, hingerichtet.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/174&oldid=- (Version vom 1.8.2018)