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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

Geräusche haben sehr empfindsam auf ihn gewirkt. Er habe an Schlaflosigkeit gelitten und sehr schwere Träume gehabt. – Von Zeugen wurde bekundet, daß Rücker des Nachts laute Selbstgespräche geführt habe. Die Ärzte begutachteten jedoch: Der Angeklagte habe zur Zeit der Tat nicht an geistiger Störung gelitten; seine freie Willensbestimmung war nicht ausgeschlossen. – Im Verlauf der Verhandlung erschienen zwei Damen der Halbwelt, mit denen Rücker am Sonntag nach dem Morde in einem öffentlichen Hamburger Hause verkehrt hatte, als Zeuginnen. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde während der Vernehmung dieser Zeuginnen wegen Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, den Vertretern der Presse aber gestattet, im Saale zu bleiben. Die Bekundungen dieser „Damen“ entziehen sich naturgemäß der Wiedergabe. Es sei nur mitgeteilt, daß die Zeuginnen bei dem intimen Verkehr den Eindruck gewonnen hatten, Rücker sei homosexuell veranlagt. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu der höchsten zulässigen Strafe von 15 Jahren Gefängnis. –


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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/16&oldid=- (Version vom 31.7.2018)