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wird diesen Dingen näher treten und auf Grund der hier zutage getretenen Vorkommnisse und noch weiter anzustellender Erhebungen die strengste Ahndung vornehmen, darauf können Sie sich verlassen. Allein so sehr diese Vorkommnisse zu bedauern sind, so kann ich Herrn Mellage trotzdem den Vorwurf nicht ersparen, daß er sich auch in dieser Behauptung der Übertreibung schuldig gemacht hat. Ich bin nun der Meinung, daß ebensowenig wie dem Angeklagten Mellage auch den beiden anderen Angeklagten der § 193 des Strafgesetzbuches nicht zur Seite steht. Was das Strafmaß anlangt, so wird zu berücksichtigen sein, daß der Angeklagte Mellage nicht aus niederen Motiven gehandelt hat. Im Gegenteil, ich muß ausdrücklich anerkennen, daß Mellage sich das Verdienst erworben hat, schwere Mißstände aufgedeckt zu haben. Dieses Moment wird bei Abmessung der Strafe zu berücksichtigen sein. Ich bedauere bloß, daß Mellage die Broschüre in so wenig sachlicher Weise geschrieben hat, daß er sich bei Abfassung der Broschüre zu argen Gehässigkeiten hat hinreißen lassen. Ich beantrage gegen Mellage wegen der drei Artikel im „Iserlohner Kreisanzeiger“ je 20 Mark, wegen der Broschüre 300 Mark, gegen den Angeklagten Scharre, der für alle vier Artikel im „Iserlohner Kreisanzeiger“ verantwortlich zu machen ist, zusammen 80 Mark, und gegen den Verleger der Broschüre, den Buchhändler Warnatzsch, 200 Mark Geldstrafe. Im Unvermögensfalle beantrage ich für je 5 Mark einen Tag Gefängnis. Ich beantrage außerdem auf Vernichtung der Broschüre und der inkriminierten Artikel des „Iserlohner Kreisanzeigers“ zu erkennen, und endlich den Beleidigten, Sanitätsrat Dr. Capellmann, Bruder Provinzial Welter, Rektor Overbeck und dem hiesigen Regierungspräsidenten das Recht zuzusprechen, sechs Wochen nach Zustellung des Urteils, den Tenor im hiesigen „Politischen Tagebl.“, im „Echo der Gegenw.“, in der „Köln. Ztg.“, in der „Köln. Volksztg.“ und im „Iserl. Kreisanz.“ zu veröffentlichen und den Angeklagten