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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

Broschüre verfügt und alsdann gegen Mellage, den Inhaber der Verlagsfirma Hermann Risel & Co., Verlagsbuchhändler Warnatzsch in Hagen, und gegen den Redakteur des „Iserlohner Kreisanzeigers“, Max Scharre, auf Grund der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuchs Anklage erhoben.

Mellage, Warnatzsch und Scharre hatten sich infolgedessen vor der ersten Strafkammer des Aachener Landgerichts zu verantworten. Vorsitzender des Gerichtshofs war Landgerichtsrat Dahmen. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Pult. Vertreter der Beleidigten, die sich der Anklage als Nebenkläger angeschlossen hatten, war Rechtsanwalt Oster (Aachen). Die Verteidigung führten Rechtsanwalt Lenzmann (Lüdenscheid) und Rechtsanwalt Dr. Victor Niemeyer (Essen, Ruhr). Als Vertreter des Landesdirektors der Rheinprovinz wohnte Landesrat Brandts der Verhandlung bei. Der Kaiser ließ sich von dem medizinischen Sachverständigen, Geh. Medizinalrat Professor Dr. Finkelnburg (Bonn) täglich eingehend berichten. Der dirigierende Arzt des Alexianerklosters Mariaberg, Sanitätsrat Dr. Capellmann, bekundete als Zeuge: Forbes wurde im Jahre 1890 als freiwilliger Pensionär aufgenommen. Er sagte: er sei von seinem Bischof zunächst in ein belgisches Kloster verwiesen worden. Dort habe es ihm nicht gefallen, er wünsche daher in das Alexianerkloster aufgenommen zu werden. Diesem Gesuche wurde entsprochen. Nach etwa einem Jahre wurde mir von den Brüdern gemeldet, daß Forbes stark dem Trunke ergeben sei. Sobald er betrunken nach Hause komme, beginne er zu toben. Es sei deshalb notwendig, ihn in eine Isolierzelle zu sperren. Ich sagte: das läßt sich nicht tun, der Mann ist freiwillig in das Kloster gekommen, ohne Genehmigung des Kreisphysikus dürfen wir ihn daher nicht in die Irrenstation bringen. Der Bezirksphysikus, Geh. Medizinalrat Dr. Kribben, untersuchte den Forbes, erklärte ihn für irrsinnig und befahl, ihn in die Irrenstation zu bringen. – Vors.: Haben Sie den Forbes untersucht? – Zeuge:

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/100&oldid=- (Version vom 14.10.2016)