Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10 | |
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müssen, daß Leubus eine Irrenanstalt ist. – Vert.: In dem Physikatsattest wird Lubecki als geisteskrank erklärt, durfte alsdann seine Erklärung um Aufnahme als gültig angesehen werden? – Zeuge: Lubecki war vollständig verfügungsfähig. – Vert.: Ist die Verwaltung einer Irrenanstalt befugt, Briefe und Anträge eines Kranken zurückzuhalten? – Zeuge: Über die Beförderung von Briefen von Kranken hat die Irrenhausverwaltung zu befinden. Dagegen müssen Anträge, wenn nicht etwa eine Querulanz festgestellt ist, weitergegeben werden. Nur wenn alle Instanzen aus den gestellten Anträgen die Gewißheit erlangen, daß der Kranke Querulant sei, ist die Irrenhausverwaltung berechtigt, die Anträge zurückzubehalten. – Vert.: Sachgemäße Anträge müssen also unter allen Umständen weitergegeben werden? – Zeuge: Jawohl. – Der Verteidiger richtete noch eine Reihe Fragen an den Zeugen, wobei die Ansichten beider auseinandergingen. – Vors.: Sie sind ja beide Juristen, da ist es eigentlich selbstverständlich, daß die Ansichten zwischen beiden Herren verschieden sind. (Allgemeine Heiterkeit.) – Landesrat Schölzel bemerkte im weiteren auf Befragen des Vorsitzenden: Leubus gelte allgemein als die beste Irrenanstalt in Schlesien.
Geh. Sanitätsrat Dr. Alter bekundete darauf: Der Zustand des Lubecki war derartig, daß Bettruhe und Bäder geboten waren. Das ist die mildeste Form von Beruhigungsmitteln. Ich muß es als vollständig unwahr bezeichnen, daß Bäder als Strafmittel verordnet und von den Kranken als besonderes Strafmittel gefürchtet werden. Die Bäder werden lediglich als therapeutische Mittel angewendet. Im Oktober besserte sich der Zustand Lubeckis; es wurde daher in Aussicht genommen, ihn Ende November zu entlassen. Wir rieten der Frau Lubecki, den Mann in ein offenes Sanatorium zu geben und schlugen Wölfelsgrund vor. Weshalb Lubecki nicht den Landeshauptmann zu sprechen bekam, ist mir nicht mehr erinnerlich. Der Landeshauptmann inspiziert
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/284&oldid=- (Version vom 6.10.2022)