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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Geisteskranker in die Irrenanstalten sind in jeder Provinz verschieden. In der Provinz Schlesien gibt es augenblicklich über 9000 Geisteskranke. Die große Mehrheit der Geisteskranken werden vom Landarmenverband bzw. Ortsarmenverband überwiesen. Die Aufnahme in eine Irrenanstalt darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nur erfolgen, wenn entweder der Kranke oder dessen gesetzlicher Pfleger damit einverstanden ist. Beides ist aber fast niemals der Fall, da einmal der Kranke fast niemals in der Lage ist, eine solche Erklärung abzugeben und ein gerichtlicher Pfleger fast niemals bei der Aufnahme vorhanden ist. Wir veranlassen die Aufnahme, sobald sie von seiten des Landarmen- oder Ortsarmenverbandes und der Polizeibehörde als dringend bezeichnet wird. Wir veranlassen alsdann ungesäumt die Ernennung eines gerichtlichen Pflegers und holen die Genehmigung des letzteren ein. Bei vermögenden Geisteskranken genügt die Zustimmung des Kranken oder seines gesetzlichen Pflegers. Wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, eine solche Erklärung abzugeben und ein gesetzlicher Pfleger noch nicht vorhanden ist, dann kann die Aufnahme erfolgen, wenn ein Physikatattest und ein Polizeiattest die Aufnahme als notwendig verzeichnen. Im vorliegenden Falle hatte der Kranke selbst sein Einverständnis mit der Aufnahme gegeben. – Vert.: Hatte der Schwager, der Herrn Lubecki nach Leubus gebracht hatte, die Berechtigung, die Aufnahme zu beantragen? – Zeuge: Keineswegs. Mit dem Schwager wurde ja auch nur ein Vertrag geschlossen, um eine Person zu haben, an die man sich wegen der zu zahlenden Verpflegungskosten halten konnte. – Vert.: Herr Landesrat, Sie haben der Verhandlung beigewohnt und gehört, daß die Eheleute Lubecki beide der Ansicht waren, Leubus sei ein Privatpensionat. Halten Sie alsdann nicht eine Täuschung für vorliegend? – Zeuge: Ich nehme an, daß die Genehmigung von seiten Lubeckis in Leubus erfolgt ist. Lubecki hat doch wohl gesehen und sehen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/283&oldid=- (Version vom 6.10.2022)