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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Wenn man alles zusammenfaßt, so handelt es sich hier um das Krankheitsbild einer schweren Hysterie. Die Hysterie ist nicht, wie vielfach von Laien geglaubt wird, eine eingebildete Krankheit; es gibt allerdings Hysterische, die sich eine Krankheit einbilden. Das ist aber gerade ein Symptom der Hysterie. Diese sogenannte Neuropsychose weist kaleidoskopartig wechselnde Symptome auf, daran wieder ist die Flüchtigkeit der Symptome, das plötzliche Kommen und Gehen und die Abhängigkeit der Symptome von seelischen Einflüssen charakteristisch. Einige dieser Krankheitstypen werden von der Angeklagten auch in ganz charakteristischer Weise geschildert. Man müsse sich nun die Frage vorlegen, ob zwischen einer so schwer hysterischen Person und der Tat Zusammenhänge bestehen. Nach dem ganzen Ergebnis der Verhandlung und des körperlichen Befundes liegt eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, daß die Angeklagte in einem hysterischen Dämmerzustand gehandelt hat. Ein derartiger Zustand ist etwa mit den Phantasien eines Fiebernden oder den Handlungen eines Nachtwandlers zu vergleichen. In einem derartigen Zustand ist das Bewußtsein nicht ausgeschaltet, sondern nur eingeengt. Die Person nimmt nur Bruchstücke des Außenlebens in sich auf; es handelt sich gewissermaßen um ein gefälschtes Bild des Außenlebens, da entweder Halluzinationen oder Illusionen hier eine Rolle spielen. Nach den Schilderungen der drei Zeugen, die die Angeklagte 30 Sekunden nach der Tat gesehen hatten, hat sich die Angeklagte in einem Zustand befunden, der als typischer Dämmerzustand bezeichnet werden muß. Aus den Bekundungen des Dr. St. und des Rechtsanwalts Maretzky ist erkennbar, daß sie schon am Tage vor der Tat sich in einem Zustande befunden hat, der als „niedergebrochen“ bezeichnet wurde und sich dann wieder durch sinnloses Lachen und krampfhafte Lustigkeit bemerkbar machte. Das Abgeben eines Schusses kann bei einer so schwer hysterischen Person einen Dämmerzustand

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/253&oldid=- (Version vom 21.2.2023)