Jawohl, sehr gut, ich bin mit ihm zusammen aufgewachsen. – Präs.: Halten Sie ihn für einen braven Mann? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn er vor Gericht etwas aussagt und beschwört, die Wahrheit sagt? – Zeugin: Zweifellos. – Präs.: Was halten Sie von seiner Schwester Mathilde? – Zeugin: Die ist ebenso brav wie ihr Bruder. – Präs.: Herr Polizei-Sergeant Schlöer, sind Sie der Meinung, daß der ermordete Hegmann mit dem kleinen Pflegekinde von Ullenboom zu verwechseln war? – Zeuge: Nein, das Pflegekind war kleiner als Johann Hegmann. – Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich konstatire, daß Mölders den kleinen Hegmann nicht gekannt hat.
Erster Staatsanwalt Baumgard: Aber der Knabe Kernder kannte ihn.
Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Es kommt bei diesem Punkte doch aber darauf an, wie weit auf das Zeugniß des Knaben Kernder Gewicht gelegt wird. – Staatsanwalt: Selbstverständlich. – Präs.: Frau Beckmann, kennen Sie den Mölders? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Haben Sie ihn häufig betrunken gesehen? – Zeugin: Jawohl, Mölders war z. B. bei der letzten Kirmes im Mai d. J. so betrunken, daß er auf der Straße getanzt hat. – Präs.: Mölders, sehen Sie sich einmal diese Schürze an, ist das dieselbe Schürze, die der kleine Hegmann um hatte? – Mölders: Das weiß ich nicht genau. – Präs.: Haben Sie das Läppchen noch? – Mölders: Nein. – Präs.: Sie sollen das Läppchen immer mit sich herumgetragen haben? – Mölders: Das ist nicht wahr. – Präs.: Seit wann haben Sie das Läppchen nicht mehr? – Mölders: Ich habe das Läppchen an dem Tage, an dem ich von dem Herrn Amtsrichter vernommen wurde, weggeworfen.
Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bemerke, daß Mölders zum ersten Male am 6. Juli von dem Herrn Amtrichter vernommen worden ist.
Präs.: Haben Sie das Läppchen bei Ihrer ersten Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter fortgeworfen? – Mölders: Ob es gerade bei der ersten Vernehmung war, das weiß ich nicht.
Der folgende Zeuge ist der Schuhmacher Beekmann (Goch): Ullenboom habe ihm auf einem Fastnachtsball in Xanten dasselbe erzählt, was die Zeugin Frau Beekmann hier bekundet hat. Plötzlich habe Ullenboom seine Erzählung
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/80&oldid=- (Version vom 31.7.2018)