bebluteter Hand aus dem Hause gekommen und habe alsdann 8 Tage lang die Hand in der Binde getragen.
Der Zeuge bekundet im Weiteren auf Befragen des Präsidenten: Er kenne den Buschhoff schon seit vielen Jahren. Er habe denselben als einen sehr gutmüthigen, braven Mann kennen gelernt, der nicht im Stande sei, Jemandem auch nur eine Ohrfeige zu geben. Endlich bemerkt noch der Zeuge: Der frühere jüdische Lehrer in Xanten habe ihm einmal gesagt: Buschhoff mache ihm viel zu schaffen.
Präs.: Was mag der Mann damit gemeint haben?
Zeuge: Das weiß ich nicht.
Präs.: War er vielleicht der Meinung, Buschhoff erfülle nicht alle den Israeliten vorgeschriebenen Zeremonien?
Zeuge: Das ist möglich.
Geh. Medizinal-Rath Dr. Pellmann bemerkt zu der Bekundung dieses Zeugen: Er halte an seinem Gutachten fest. – Präs.: Halten Sie für ausgeschlossen, daß Knippenberg den Mord begangen hat? – Sachverst.: Ich halte es nicht für wahrscheinlich, für ausgeschlossen halte ich es nicht.
Lehrer Gottschalk[WS 1]: Er habe kurz vor dem letzten Weihnachtsfest einen Streit zwischen Knippenberg und seiner Schwester Katharina beobachtet. Letztere sei aus dem Hause hinausgelaufen und gerufen: „Du Mörder, Du Halsabschneider.“ – Präs.: Herr Geh. Rath Pellmann: Glauben Sie, daß Knippenberg, um an seinem Schwager Hegmann Rache zu üben, die That begehen könnte? – Sachverständiger: Nein, ich bin der Meinung, wenn er die die That begangen hätte, würde er sie eingestehen. – Oberstaatsanwalt Hamm: Sie haben gesagt, Herr Geheimrath, daß Knippenberg seit einem Jahre bedeutend schwachsinniger geworden ist. Kann der Herr Geheimrath uns sagen, ob er vor einem Jahre der That fähig gewesen wäre? – Sachverständiger: Das läßt sich sehr schwer sagen.
Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Ist der Zerfall der Geisteskräfte des Knippenberg von Einfluß auf sein Gedächtniß gewesen? – Sachverständiger: Er erinnert sich gewisser Dinge noch, es ist mithin wohl anzunehmen, daß er sich auch noch der That erinnern würde. – Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Er hat aber soeben auch den Herrn Bürgermeister nicht erkannt. – Sachverständiger: Er hat ihn nur hier nicht erkannt, in Xanten würde er ihn erkennen. Ich will nicht sagen, daß er der That nicht fähig ist, ich bin aber
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Gotschalk
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/72&oldid=- (Version vom 31.7.2018)