Tagen werde er seinen Vater sprechen können. Der kleine Knabe verläßt weinend den Saal.
Der folgende Zeuge ist Handelsmann Meyer Alexander. Dieser erzählt, daß sein Schwager Claßen, welcher inzwischen verstorben, am Morgen des Festtages Peter und Paul mit Aengenyndi zusammen und Buschhoff durch die Marschstraße zur Weide gegangen sei.
Frau Renings: Sie wohne auf einem Dorfe bei Xanten. Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu ihr gekommen, um ein Kalb zu kaufen. Sie habe sich mit Buschhoff über den Mord unterhalten. Sie habe zu Buschhoff gesagt: das Kind werde wohl vom Balken gefallen sein. Buschhoff antwortete: Das kann nicht möglich sein. Das Kind wird von der Schaukel in die Häckselmaschine gefallen sein. Es sei ihr aufgefallen, daß Buschhoff sehr aufgeregt gewesen und es sehr eilig gehabt habe.
Hierauf erscheint Stadtsekretär Devers. Dieser bekundet, er habe das Protokoll mit Mallmann in sehr sorgfältiger Weise aufgenommen.
Schneidermeister Schmitt: Er habe am Tage nach dem Morde mit dem Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe zu ihm gesagt, der Junge werde wohl vom Balken gefallen sein. Er (Zeuge) habe dies aber bestritten.
Buschhoff: Der Zeuge irrt sich, ich habe gesagt, daß Kind sei vielleicht aus der Schaukel gefallen. – Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundung.
Fräulein Marie Huiskens: Am Peter-Paulstage, Nachmittags gegen 3 Uhr, ist Frau Hegmann bei Buschhoffs vorübergegangen. Frau Buschhoff stand an der Thür. Frau Hegmann sagte: ich habe mein Joanchen immer noch nicht gefunden, ich habe eine solche Angst, ich habe heute Nacht von Blut geträumt. Frau Buschhoff versetzte: der Junge wird sich schon noch finden, der alte Dr. Ueberhorst pflegte zu sagen: „man solle den Teufel nicht an die Wand malen“. Frau Buschhoff bot der Frau Hegmann eine Tasse Kaffee an, Letztere lehnte aber diese ab. Am Abend, nachdem das Kind ermordet aufgefunden war, sagte Buschhoff: ich kann vor Aufregung nicht essen, ich habe innerhalb 13 Wochen vier Kinder verloren und weiß in Folge dessen, welchen Schmerz Eltern durch den Verlust der Kinder empfinden. – Präs.: Sie sagten früher, Frau Buschhoff war sehr theilnahmslos, das sei Ihnen aufgefallen? – Zeugin: Jawohl. – Präs.: Buschhoff dagegen hat große Theilnahme
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/57&oldid=- (Version vom 31.7.2018)