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und fragte: „Papa, ist Buschhoff schon im Thurm“? Ich fragte den Jungen, wie er zu dieser Frage komme. Darauf erzählte mir der Kleine: Er habe gesehen, wie am Vormittage des Peter-Paulstages Frau Buschhoff auf die Straße gegangen und zu dem kleinen Hegmann gesagt habe: „Joanchen, komm doch einmal herein.“ Da Joanchen aber nicht kam, so habe ihn Frau Buschhoff in ihr Haus geführt. – Präs.: Wie alt war damals Ihr kleiner Sohn? – Zeuge: 5 Jahre. – Präsident: Sind Sie sicher, daß der Knabe die Wahrheit gesagt hat? – Zeuge: Ich zweifle nicht daran, denn der Junge war niemals lügenhaft.

Präs.: Am Peter-Paulstage, Mittags gegen 1 Uhr, soll die Schwester des ermordeten Knaben zu Ihnen gekommen und den Stephan gefragt haben: „Hast Du nicht unser Joanchen gesehen?“

Zeuge: Das ist richtig.

Präs.: Was antwortete damals der kleine Stephan?

Zeuge: Er sagte: der ist nach den Kirschen.

Präsident: Der Junge meint damit: Joanchen sei vor’s Clever Thor gegangen, um sich dort Kirschen zu suchen?

Zeuge: Ja.

Präsident: Haben Sie dem Knaben seinen Widerspruch vorgehalten?

Zeuge: Jawohl, mein Sohn begann zu weinen und äußerte: er habe damals nur so gesagt.

Oberstaatsanwalt Hamm: Wußten Sie an dem Tage, als Ihr Sohn Ihnen das Vorkommniß erzählte, daß Mölders bekundet hat: der ermordete Knabe sei in das Buschhoff’sche Haus gezogen worden?

Zeuge (zögernd): Jawohl.

Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Haben Sie oder Ihre Frau dem Stephan gesagt: Buschhoff liege bereits in Ketten geschlossen im Thurm?

Zeuge: Jawohl.

Präs.: Weshalb haben Sie dies dem Jungen gesagt?

Zeuge: Weil der Junge nicht zum Herren Amtsrichter kommen wollte; er sagte, er fürchte sich vor Buschhoff.

Präs.: Haben Sie den Jungen gefragt: weshalb er seine Wahrnehmung erst acht Tage später erzählt hat? – Zeuge: Jawohl, der Junge begann bei dieser Frage zu weinen und war zu weiterem Sprechen nicht mehr zu bewegen.