verschlossen, doch konnte eine starke Person die Flügel soweit auseinander drücken, daß ein Mensch durchkriechen konnte. Frau Hegmann habe ihm erzählt, als Buschhoff am Abend des Mordes zu ihr kam, habe Sie förmlich geahnt, daß Buschhoff der Mörder sei. – Präs.: Wann erzählte Ihnen das die Frau Hegmann? – Zeuge: Einige Wochen nach dem Morde.
Es erscheint alsdann als Zeuge der Gärtnereibesitzer Mölders. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten: Er sei am Peter-Paulstage des Morgens gegen 9 Uhr in seinen Garten gegangen, er sei dort etwa eine Viertelstunde geblieben, sei alsdann nach dem Clever Thore gegangen und habe dort in der Gastwirthschaft von Kluge einen Korn getrunken. Gegen 10 Uhr sei er nach der Cleverstraße gegangen und habe dort gesehen, wie aus dem Hause von Buschhoff aus dem Hausflur ein Arm herauslangte und einen kleinen Knaben in das Haus zog. – Präsident: Kannten Sie den Knaben? – Zeuge: Nein. – Präsident: Wie war der Knabe gekleidet? – Zeuge: Er hatte ein blaues Schürzchen vor.
Präs.: Wie sah der Arm aus, der das Kind in das Haus hineinzog? – Zeuge: Der Arm sah weiß aus. – Präs.: Haben Sie nur einen Arm gesehen? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Haben Sie noch andere Kinder in der Nähe gesehen? – Zeuge: Ich glaube, es waren zwei. – Präs.: Sahen Sie denn noch gut? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Sie sind bereits 68 Jahre? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Sie hatten an dem Tage schon eins getrunken? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: War das ein großes Glas Schnaps? – Zeuge: Jawohl – Präs.: So ein Glas thut Ihnen nichts? – Zeuge: Nein. – Präsident: Sie trinken oftmals einen Schnaps? – Zeuge: Ja, bei der Arbeit. – Präs.: Des Sonn- und Feiertags trinken Sie auch eins? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Haben Sie auch heute schon etwas getrunken? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Wie viel Glas haben Sie heute getrunken? – Zeuge: Zwei. – Präs.: Haben Sie das Kind, das in das Haus gezogen wurde, schreien gehört? – Zeuge: Nein. – Präs.: Haben Sie auf einem Prellstein an der Kirch- und Cleverstraßen-Ecke einen Knaben sitzen sehen? – Zeuge: Nein. – Präs.: Wissen Sie, wann Sie zu dem Herrn Amtsrichter gegangen sind? – Zeuge: Fünf Tage nach Peter und Paul. – Präs.: Weshalb haben Sie nicht früher Anzeige gemacht? – Zeuge: Ich wollte nicht
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/36&oldid=- (Version vom 31.7.2018)