auf dem Rücken. Auf dem Boden war eine kleine Blutlache; seiner Meinung nach sei nicht so viel Blut vorhanden gewesen, als man nach Art des Schnittes hätte finden müssen. Er sei der Meinung, daß in der Scheune nur eine Nachblutung stattgefunden habe und der Mord nicht in der Scheune geschehen sei. – Staatsanw.: Ist es wahr, daß Sie gesagt haben, die Durchschneidung des Halses des ermordeten Knaben glich einem koscheren Schächtschnitt? – Zeuge: Das kann ich nicht gesagt haben, da ich gar nicht weiß, wie ein Schächtschnitt aussieht.
Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Gammersbach hält dem Zeugen vor, daß er anfänglich zu Protokoll erklärt habe, eine größere Menge Blutes als er heute angegeben, gefunden zu haben. Der Zeuge giebt dies schließlich zu.
Der folgende Zeuge ist der Gerichts-Assessor Buchwald: Er habe am Tage nach dem Morde, Vormittags, den 30. Juni den Thatort besichtigt und eine größere Blutlache, wo die Leiche gelegen, vorgefunden. Auch das Schürzchen, das Gesicht und der Kopf des ermordeten Kindes sei vollständig beblutet gewesen. Ebenso fanden sich unterhalb des Strohes, auf dem der Leichnam lag, große Blutspuren vor. Der Sohn des Angeklagten Buschhoff, der kleine Siegmund, habe, als er die Scheune mit ihm (dem Zeugen) gemeinsam betreten, sofort seinen Blick nach der Leiche gerichtet. – Präs.: Das war Ihnen aufgefallen? – Zeuge: Jawohl. – Präs.: Wie benahm sich sonst der Knabe, bemerkten Sie außerdem etwas Auffallendes an demselben? – Zeuge: Nein, es fiel mir nur auf, daß der Junge sofort beim Betreten der Scheune nach der Stelle sah, wo die Leiche lag. – Präs.: Benahm sich der Junge frech? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen, er benahm sich aber auch nicht schüchtern. Der Zeuge bemerkt im Weiteren, daß er auf dem Wege von der Wallstraße aus Fußspuren gefunden habe.
Amtsrichter Dr. Christburg: Als ich von der Staatsanwaltschaft den Auftrag erhielt, Recherchen anzustellen, da wurde mir zunächst mitgetheilt, daß ein junger, siebzehnjähriger Mensch, Namens Körner, der That verdächtig sei. Ich begab mich sofort zu Körner und war, nachdem ich denselben kurze Zeit vernommen, der Ueberzeugung, daß dieser junge Mann nicht der Mörder sei. Alsdann wurde der Verdacht rege, daß ein Mann, Namens Knippenberg, ein Onkel des kleinen Hegmann, ein schwachsinniger Mensch, den Mord begangen habe. Ich nahm bei Knippenberg sofort die erforderlichen Recherchen vor, fand aber nicht das Geringste,
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/14&oldid=- (Version vom 31.7.2018)