auch der Verdacht, daß Siegmund Buschhoff der Thäter sein könnte. Bekanntlich hat ganz besonders der Zeuge Mallmann die Behauptung aufgestellt: Siegmund Buschhoff könnte der Mörder sein. Es muß außerdem berücksichtigt werden, daß, wenn in der Wohnung des Buschhoff der Mord ausgeführt worden wäre, angesichts der kleinen Räumlichkeiten und der leichten Bauart des Buschhoff’schen Hauses doch Jemand ein Schreien, Wimmern oder Wehklagen hätte hören müssen.
Nun könnte man sagen, der Mord kann im Keller stattgefunden haben. Sie haben gehört, daß uns eine Waschfrau bekundete: Sie habe den Keller kurz vor dem jüdischen Osterfeste gereinigt und sie wisse ganz genau, daß nach dieser Zeit eine Reinigung des Kellers nicht stattgefunden hat. Aber abgesehen davon, so hat gestern der Augenschein ergeben, daß der Keller sehr wenig zur Ausführung einer solchen That geeignet war. Sie haben sich überzeugt, daß man vom Nachbarhause aus Alles, was im Keller gesprochen wurde, sehr genau hören und zum Theil auch in den Keller hineinsehen konnte. Allein Niemand hat irgend etwas Verdächtiges gehört oder gesehen. Und daß der ermordete Knabe geschrieen und geweint haben muß, das ist doch selbstverständlich. Daß eine vorherige Betäubung stattgefunden, haben die medizinischen Sachverständigen absolut in Abrede gestellt. Da nun die Aerzte übereinstimmend bekundet haben, daß der Mord am Fundort stattgefunden hat, so ist auch nicht einzusehen, weshalb der kleine Hegmann in das Buschhoff’sche Haus hineingezogen worden sein soll. Viel näher hätte es doch gelegen: das Kind in den Porteweg zu ziehen, und es alsdann in die Küppers’sche Scheune zu führen.
Ich komme somit zu dem Resultat, daß der kleine Hegmann weder in das Buschhoff’sche Hause gezogen noch dort versteckt gehalten und daß der Mord in der Küppers'chen Scheune begangen worden ist. Dies steht bombenfest. Ich wende mich nun zu dem Zeugen Ullenboom. Herr Bürgermeister Schleß hat bekundet, er kenne den Ullenboom nicht genau, den Vater, der ein hochachtbarer Mann war, habe er besser gekannt, allein er habe über Ullenboom niemals etwas Nachtheiliges gehört, nur sei der freundschaftliche Verkehr zwischen Ullenboom und dem Buschhoff aufgefallen. Allein dieser freundschaftliche Verkehr, ist doch durch die nahe Nachbarschaft Beider erklärlich. Daß aber nähere Beziehungen zwischen Beiden nicht stattgefunden haben, geht aus der Bemerkung des Ullenboom hervor, der, befragt, ob er etwa mit der
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/134&oldid=- (Version vom 31.7.2018)