Herr Oster, der mir als ein durchaus würdiger Mann bekannt war, bat, dem Lokaltermin beiwohnen zu dürfen, so nahm ich umsoweniger Veranlassung, diese Bitte abzuschlagen, da ich mir sagte, daß die Verfolgten ein Anrecht auf Schutz haben und der Angeklagte das gesetzliche Recht hatte, dem Termin beizuwohnen. Ich wurde nun im Abgeordnetenhause dieses meines Verhaltens wegen ganz besonders von dem Abgeordneten Hofprediger a. D. Stöcker angegriffen. Dies veranlaßte mich, an Herrn Stöcker eine Berichtigung zu senden und diesen zu bitten, dieselbe im Abgeordnetenhause vorzulesen. Herr Stöcker hat aber nur einen Theil meiner Berichtigung vorgelesen, die Haupttheile unterdrückt und die Bemerkung hinzugefügt: „Es bleibt doch merkwürdig, daß der Schwiegersohn des Untersuchungsrichters der Vertheidiger ist.“ Hier wird die Vernehmung des Landgerichtsraths Brixius vorläufig abgebrochen. Letzterer bittet bei seiner weiteren Vernehmung, den Referendar Franoux zu laden, der seine Bekundungen bestätigen wird. Der Gerichtshof beschließt die Ladung des Referendars. Alsdann tritt eine längere Pause ein.
Nach Wiedereröffnung der Verhandlung beantragt ein Geschworener den Dr. med. van Housen vorzuladen.
Verth. Rechtsanwalt Stapper: Wenn diesem Antrage stattgegeben werden solle, dann beantrage ich nochmals Herrn Professor Dr. Köster vorzuladen.
Der Gerichtshof beschließt beiden Anträgen entsprechend.
Der Präsident bemerkt alsdann: Ich habe wiederum etwas den Herren Zeitungs-Berichterstattern zu bemerken. Eine am Sonnabend vernommene Zeugin hat sich bei mir beschwert, daß in einer Zeitung ihr Alter angegeben worden, während das bei allen anderen Zeugen nicht geschehen sei. Die Dame meint, daß man sie dadurch habe verhöhnen wollen. Ich muß die Herren Berichterstatter bitten, entweder bei allen oder bei keinem der Zeugen das Alter anzugeben.
Es erscheint hierauf wiederum als Zeuge Landgerichts-Rath Brixius:
Präs.: Herr Kollege, wollen Sie sich zunächst über den Knaben Kernder äußern.
Landgerichtsrath Brixius: Ich wußte, daß der kleine Kernder ungemein unter dem Einfluß seiner Eltern stehe. Ich
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/102&oldid=- (Version vom 31.7.2018)