Seite:Friede von Nimwegen 012.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Leopold I., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden: Friede von Nimwegen

eingefordert werden / welche durch sattsame Bürger müsse caviret / daß sie die schuldige Summa in der Stadt / über welche man eins wird / abtragen wolle.

31. Ob gleich sattsam in andern Artickel dieses Tractats erkläret ist / daß der Münsterische Friedensschluß in allen Stücken bekräfftiget werde / doch ist ausdrücklich beliebet worden / daß alles / was in der Sache von Montferat in besagten Münsterischen Friedensschluß verändert ist / auch hernachmahls ihre Krafft und Figur behalten / unter welchen auch dieses sonderlich fest soll gehalten werden / was für dem Hertzog von Saphoien daselbst gestifftet / befunden wird.

32. Und weil Ihre Käyserl. Majestät / und der AllerChristl. König die Mühe und den Fleiß des Durchl. Königs von Groß-Britanien / welche er um einen allgemeinen Frieden und Ruhestand zu befördern / unauffhörlich angewendet / mit danckbaren Gemüthe erkennen / so ist von beyden Seiten beliebet / ihn mit allen seinen Reichen in gegenwärtigen Tractat bestermassen mit einzuschließen.

33. Es soll auch in diesen Friede mit begriffen werden / alle die / welche vor Außwechslung der ratification oder innerhalb 6. Monaten hernach von ein oder andern Theil einhellig geordnet werden.

34. Der Käyser und der AllerChristl. König bewilliget / daß alle Könige / Fürsten und Republic. über die Execution und fester Haltung alles und ieden / was in diesen Tractat enthalten / Hochgedachter Käyserl. Maj. und dem AllerChristl. Könige die Guarantien leiste.

35. Es versprechen beyderseits Extraordinar Ambassiadeurs und Plenipotentiarien Resp. Daß dieser geschlossener Friede / von Käyser und dem Reich / wie auch dem AllerChristl. König auff solche von beyden Seiten beliebte Weise solle ratificiret werden / und wollen sie unfehlbar verschaffen / daß innerhalb acht Wochen / von Tage der Unterzeichnung anzurechnen / oder eher / wo es seyn kan / die Ratification, gegen einander wie gebräuchlich / soll außgewechselt werden.

36. Und weil Käyserl. Majestät von den Churfürsten / Fürsten und Stände des Reichs / Krafft des Schlusses / den 31. May Anno 1677. dem Frantzösischen Gesandten / unterm Mäyntzischen Cantzley-Insigel heraus gegeben / gebührend ersuchet wird / daß besagter Churfürsten / Fürsten und Stände deß Reichs Interesse, durch seine Gesandten / und dieser Zusammenkunfft liesse beobachten / so habe / so wol / Käyserl. als Königl. Gesandten / mit ihren Nahmen / wie oben gemeldt / gegenwärtig Friedens-Instrument /

Empfohlene Zitierweise:
Leopold II., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden : Käyserl. und Frantzösischer Friedensschluß / Welcher In Nahmen der heiligen und unzertrennlichen Drey-Einigkeit zu Niemwegen geschlossen und unterzeichnet worden:. , 1679, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friede_von_Nimwegen_012.jpg&oldid=- (Version vom 29.11.2021)