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Leopold I., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden: Friede von Nimwegen

Käyserl. M. Geheimer Rath / Cämmerer / Königl. Stadthalter und Beysitzer / als Königl. Provinzial-Raths / Praesid. in Appellation-Gericht / und Marschall in Boheim / und denn Herr Theod. Aeterus, Heinr. von Strademann Käyserl. Maj. Reichs-Hoffrath. Von Seiten aber des Aller-Christl. Königs. / Ihr Excell. Herr Gottfried von Estrades, Marschall von Franckreich / Ritter der Königl. Orden / ViceRe in West-Indien / und Gubernat. in Thumbkercken und deren Orten / so davon dependiren, wie auch Herr Carol Colbert Ritter / Marggraff in Greinisin Ihr Käyserl. Maj. Rath / und denn Johann Antonate Meßner / Ritter / Graff in Avex, Ihr Königl. Maj. Geheimer Rath / nach Anruffung Göttlicher Hülffe und Außwechsel. Ihre Vollmacht derern Abschrifft dieses Friedenschlusses Sie beygefüget / durch Vermittelung und Fleiß / Ihr Excell. Herr Laurentz Heide / Herr Wilhelm Temple / und Geolin Jenckins / Ritter Extraord. Gesandten und Gevollmächtigten / Ihr Königl. Majest. von Groß- Brittannien / welche ihr Mitlers-Amt für diß Friedens-Werck von Anno 1675. biß hieher auffrichtig / fleißig und vorsichtig verwaltet / zu der Ehre des Göttlichen Nahmens und Wohlfarth des Christlich gemeinen Wesens folgender gestalt sich vereiniget haben.

1. Es soll ein Christlich allgemein beständiger Friede / wahre und aufrichtige Freundschafft seyn / zwischen Ihro Käyserl. Maj. und dem AllerChristl. Könige / deroselben Erben und Successoren, Reiche und Länder / wie auch zwischen alle und Jede / ingleichen Ihro Käyserl. Maj. Aliirte fürnemlich. Churfürsten / Fürsten und Stände des Reichs in diesen Friede begriffen / deroselben Erben und Successoren Eines / und denn alle und iede Aliirte des ietzbemeldten AllerChristl. Königs anders Theils / und soll derselbe unverbrüchlich gehalten werden / dergestalt / daß jedes Theil / des andern Ehr / Nutz und Vortheil befördern / es soll auch eine Amnestia und ewige Vergessenheit seyn / alles dessen / was von Anfang dieser Unruhe von beyden Theilen feindlich verübet ist / so / daß dessentwegen oder einiger anderer Ursache wegen und Vorwand / einer dem andern keine Beschwertigkeit directe oder indirecte unter dem Schein des Rechtens / oder auß Thätligkeit im Reich / oder ausser demselben darwider nicht halten soll / einige Pacte so vorhin gemacht / und dieser zu wider lauffen / zufüge / oder zufügen lassen / oder leide / sondern alle und iede von beyden Seiten mit Worten / Schrifften und Wercken zugefügtes

Empfohlene Zitierweise:
Leopold II., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden : Käyserl. und Frantzösischer Friedensschluß / Welcher In Nahmen der heiligen und unzertrennlichen Drey-Einigkeit zu Niemwegen geschlossen und unterzeichnet worden:. , 1679, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friede_von_Nimwegen_003.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)