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Leopold I., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden: Friede von Nimwegen

ZUwissen sey allen und ieden / denen daran gelegen ist / oder einiger massen daran gelegen seyn kan: Nachdem von Anfang dieses vor etlichen Jahren entstandenen Kriegs / zwischen dem Allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsten Fürsten und Herrn / Hn. Leopoldum I. Erwehlten Röm. Käysers allezeit Mehrern des Reichs / in Germanien / Hungarn / Böheim / Dalmat. Croat. Schlavon. Königs; Ertz-Hertzog in Oesterreich / Hertzog in Burgundien / Brab. Steyermarck / Kernden / Krain: Marg-Graff in Mähren / Hertzog von Luxenburg / Ober- und Nieder-Schlesien / Würtenberg und Teck / Fürsten in Schwaben / Grafen zu Habspurg / Tyrol / Kyburg und Grätz / Marggrafen des H. Röm. Reichs zu Burgau / auch Ober- und Nieder-Lausitz / Herrn der Windisch-marck / etc. Eines. Und denn dem Durchl. und Großmächtigsten Fürsten und Herrn / Hn. Ludovicum dem XIV. Den AllerChristlichsten König in Franckreich und Navarren / Andern Theils /

Ihrer Käyserl. Maj. und Königl. Majest. in Franckreich nichts mehr gewünschet haben / als durch Widerbringung eines unverbrüchlichen Friedens der Verwüstung so vieler Länder / und dem vielen Blutvergiessen zu wehren / so ists endlich durch GOttes Gnade geschehen / daß durch Vermittelung des Durchl. Großm. Fürsten und Herrn / Hn. Caroli II. Königs in Groß-Brittanien / welcher in diesen beschwerlichen Zeiten der Christenheit zum Mediator von allen angenommen / und zu seinem unsterblichen Ruhm mit unverdrossenen Fleiß für den allgemeinen Frieden und Ruhestand seinen guten Rath und Dienste hat angewand.

Ihr Käyserl. Maj. und der AllerChristl. König haben bewilliget / daß allhier zu Nimwegen in Gelderland eine Zusammenkunfft das Friedens-Werck abzuhandeln / solte gehalten werden. Derowegen seynd von beyden Seiten an bemelten Ort Extraordinari Gesandten und Gevollmächtigte verordnet / und zwar von Käyserl. Seiten die Resp. Hochwürdige / Hochgebohrnen Herren / Herrn Joh Bischoff von Gurck / des H. R. Reichs Fürst / und Ihr. Käys. Maj. Rath / wie auch Herr Frantz Ulrich / des H. Röm. Reichs Graff Kintzky von Gecknitz und Rettau / Herr in Glückmetz /

Empfohlene Zitierweise:
Leopold II., Ludwig XIV. von Frankreich, Karl XI. von Schweden : Käyserl. und Frantzösischer Friedensschluß / Welcher In Nahmen der heiligen und unzertrennlichen Drey-Einigkeit zu Niemwegen geschlossen und unterzeichnet worden:. , 1679, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friede_von_Nimwegen_002.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)