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Das Bewußtsein der Herrscherpflichten wird nachdrücklich hervorgehoben. Von seinem hochgewählten Standpunkt aus wendet Friedrich sich an sein Volk und verspricht ihm Schutz gegen Bedrückungen.

Ein Cäsar muß das Glück seines Reiches durch ein Gesetzbuch begründen. In Sizilien, das Friedrich absolut beherrschte, konnte er allein, wie ein römischer Augustus, auch ein Gesetzgeber sein. Justinian ist sein Vorbild vornehmlich in der pomphaften Form. Sein Gesetzbuch, das mit dem römischen Imperium gar nichts zu tun hat – wenn er vielleicht auch mit Zeitgenossen gehofft hat, einmal „den Erdkreis mit den alten Gesetzen wiederherzustellen“ –, nannte er den Liber Augustalis. Wir sahen, wie Friedrich in diesem in einem bedeutsamen Punkte von dem Geist der alten römischen Gesetzgebung abwich. Justinian hatte mit aller Schärfe statuiert, daß er über dem Gesetz stehe. Friedrich dagegen meint: „Ob auch unsere Erhabenheit von jenen Gesetzen gelöst ist, so ist sie dennoch nicht erhaben über den Spruch der Vernunft, der Mutter des Rechts.“ Zwei Gedanken äußern sich hier, die fortzeugend nachfolgende Geschlechter beschäftigen sollten. Es ist anziehend, zu beobachten, wie sie bald, nachdem sie ausgesprochen waren, zur Kennzeichnung des Kaisertums in dieser Zeit verwertet wurden. Darüber unterrichtet vortrefflich ein Briefwechsel zwischen dem nichtkaiserlichen Florenz und dem kaiserlichen Siena. Florenz schreibt: „Zwar hat die kaiserliche Majestät, da sie an das Gesetz nicht gebunden ist, die Fülle der Macht inne; dennoch lebt sie nach dem Gesetze und darf nicht nach Fremdem greifen, auf daß sie nicht das Gesetz breche und selbst der Unbilligkeit geziehen werde, wenn sie andere zum Gehorsam treibt.“ Siena antwortet: „Wenn es auch die Eigenschaft des römischen Princeps ist, im Krieg und im Frieden als Sieger emporzuragen, so ist es dennoch nicht gestattet, daß nach den ihm Gleichen gleicherweise auch die Untertanen lechzen. Denn wenn aller Bindung die gleiche wäre, so wäre der Name „Princeps“ ein Hohles, da keine Höhe ist ohne Untergebene. Und nichts hätte das Völkerrecht gewirkt, welches Ungleichheiten festsetzte und Grade und Ränge bestimmte.“ Vielleicht ist der Briefwechsel erfunden. Dann würde er ein vorzügliches Zeugnis sein für den scharfen Blick des Beobachters, der in den Kämpfen der oberitalienischen Städte die Kämpfe zwischen Altem und Neuem erkennt.

Auch die für die Untertanen durchgeführte Neuordnung der Wirtschaft wird in einen Zusammenhang mit der Cäsarenwürde gebracht. Der Kaiser läßt nämlich Münzen schlagen, die er „Augustalen“ nennt. Diese zeigen sein Bild und seinen Namen. Auch das war nicht ohne tiefere Absicht. Früher hatte das Bild des Heilandes oder irgend ein christliches Symbol die Münze geschmückt. Wie Augustus als Gott-Kaiser, so hatte Christus als Gott der mittelalterlichen Republik den Münzwert mit seinem Bilde gesichert. Friedrich II. aber glaubte jetzt aller christlichen Zeichen entraten zu können. Der Divus, ausgezeichnet durch die Fortuna Caesarea, auf welche Christus selbst hindeutete, als ihm zur Erstattung des Zinses auf der Münze das Bild des Kaisers gezeigt wurde, „der vor den anderen Königen verwies auf den Gipfel der kaiserlichen Fortuna,“ ist jetzt als das allen sichtbar in die Erscheinung getretene Weltenschicksal ganz allein als Sicherung ausreichend.

Prunkvolle Titel kleiden die Hoheit des Imperators ein. Dem Beispiele Justinians folgend gibt Friedrich sich, dem Reiche und allem, was mit diesem zusammenhängt: Verordnungen, Briefe, Paläste und dergleichen, das Beiwort „heilig“. Seitdem ist dieses zu einem ständigen Beiwort des römisch-deutschen Reiches geworden. Auch andere stolze, dem antiken Cäsarenkulte entlehnte Beiworte werden dem Kaiser gegeben, unter denen das: „Unsere Fortuna“, was so viel heißen will wie: „Unsere Erhabenheit“ oder „Majestät“, nicht das geringste ist. Die Gleichstellung der Welt mit dem Kaisertum spricht sich aus in formelhaften Wendungen wie: „Wir und der ganze Erdkreis“. Friedrichs tönender