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als den „göttlichen Sproß cäsarischen Blutes.“ Eine solche Bezeichnung läßt schon erkennen, daß Friedrich des Glaubens war, der unmittelbare und darum vollberechtigte Nachfolger der Augusti Roms zu sein. Wie diese, so leitete auch er sein Herrscherrecht von römischen Volke her, das seine Souveränität dem Princeps, dem ersten Mann im Staate, freiwillig übertrug. Indem Friedrich sich auf die lex regia berief, indem er mit Vorliebe später daran erinnerte, daß die Römer selbst ihn zum Kaiser wählten, bricht er mit der alle solche römischen nicht mehr zeitgemäßen Ansprüche verneinenden Auffassung seiner Ahnherren Konrad und Barbarossa. Er erkennt das Souveränitätsrecht der Römer an. Damit erst hatte der alte Romgedanke über das deutsche Königtum vollends gesiegt. In dem mittelalterlichen Kaiserspruch: „Rom, das Haupt der Welt, lenkt des Erdballs Zügel“ war Roma nur ein altüberkommener Gedanke, der eine große Erinnerung verkörperte. Auf die noch gegenwärtige einstige Königin am Tiber, auf die sich ja nur zu oft die tragischen Schatten der Vergessenheit und der Verkommenheit senkten, nahm er nicht Bezug. Jetzt aber erkennt ein Kaiser an, daß mit den Mauern und dem Volke Romas auch deren Recht, die Macht in der Welt zu vergeben, fortbestehe.

Abb. 36. Die Kathedrale in Acerenza. auf dem Giebel stand die angebliche Büste Friedrichs II. Aufnahme Moscioni, Rom

Räumlich umfaßte das Imperium Romanum nach dem römischen Recht den ganzen Erdkreis. Indem Friedrich sich auf dieses Kaiserrecht stützt, schreibt er 1242 den Römern: „Unsere Zügel schwingen bis an die fernen Grenzmarken der Erde … Uns dient die Erde, Uns huldigt das Meer, und auf einen Wunsch geschieht alles Begehrte.“ Peter von Vinea ruft in ähnlichen Wendungen in seiner Lobrede auf den Kaiser aus: „Wahrlich! Es verehrten ihn Erde und Meer, und es bejubeln ihn geziemend die Lüfte, ihn, der der Welt als wahrer Kaiser von der göttlichen Hoheit verliehen, als des Friedens Freund, der Liebe Schutzherr, des Rechtes Begründer, der Gerechtigkeit Bewahrer, der Macht Sohn, die Welt in beständiger Einwirkung verwaltet!“ Als Urform