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Lehrmeister. Seine finanzielle Neuordnung war nur möglich durch den Bruch mit dem Lehnssystem des Mittelalters mit dessen unendlich vielen Nebengewalten, mit dessen vielen Privilegien und Sonderrechten. Möglich war sie nur dadurch, daß der Staatsbürger aus einem Vasallen eines Großen oder irgend einer Korporation, denen er persönlich Dienste leisten mußte, denen er zu Natural- und gelegentlich auch zu Geldabgaben verpflichtet war, zu einem Untertan mit bestimmten, nach den Bedürfnissen wechselnden Verpflichtungen regelmäßig zu entrichtender Steuern wurde.

Das Steuersystem Friedrichs sah direkte und indirekte Abgaben vor. Den größten Ertrag warf die allgemeine Grundsteuer oder Kollekte ab. Das Vorbild boten auch hier die Araber. Die Abassiden sowie die Chalifate in den Teilstaaten am Mittelmeer kannten namentlich eine Grundsteuer nach dem Ertrag. Möglich freilich ist es, daß der Kaiser zugleich auch unmittelbar an die im Abendlande üblichen Vasallenbeiträge anknüpfte, an die Beihilfen, welche der Lehnsherr und natürlich auch der König als solcher von seinen Vasallen in bestimmten Fällen erhob. Die Höhe dieser sizilischen Grundsteuer regelte der Kaiser. Er setzte auch die Verteilung auf die einzelnen Provinzen fest. Darüber hinaus aber bestimmten die Justitiare die Umlagen, die sie mit Steuereinnehmern eintrieben. Ganz modern mutet es uns an, daß wir auch schon Einschätzungskommissionen in Sizilien finden, zu denen reiche Grundbesitzer zugezogen wurden. Auch hier war Vorsorge gegen Untreue, Bestechlichkeit und Ungerechtigkeit namentlich dadurch getroffen, daß Steuerrollen angelegt wurden, die auch bei Neuveranlagungen benutzt werden sollten. Sarazenen und Juden, die als Fremdbürtige galten, aber volle Bewegungsfreiheit, Rechtsfähigkeit und Freiheit des Kultus hatten, mußten eine Kopfsteuer zahlen, auf gleiche Weise wie die Ungläubigen im Reiche Omars. Unter den indirekten Steuern kamen besonders die Monopole in Betracht. Schon im elften Jahrhundert lehrten Staatsrechtskundige des Islam, daß der Ertrag der Minen eines Landes, wie Erze, Pech und Salz, dem Staatsoberhaupt zukäme. Nach seiner Kreuzfahrt erschloß sich Friedrich auch diese Einnahmequelle. Färberei und Seidenhandel, die Verwertung von Salz, Eisen, Kupfer, Pech erschienen dann als Monopole, die vorwiegend von Juden verwaltet wurden. Daß die Araber die eigentlichen Anreger der friderizianischen und damit der modernen Finanzwirtschaft sind, tun auch die vom Kaiser bestimmten Grenz- und inneren Verbrauchssteuern dar. Die in den abendländischen Sprachschatz übergegangenen, in Sizilien verwandten Worte: Duane, Tarif, Fondaco, Gabelle sind orientalischen Ursprungs. In der Tat kannten die Abassiden Handelssteuern und Warenzölle, aber auch Einnahmen aus dem Bergwerksregal, der Straßenbenutzung, der Fischerei- und Mühlengerechtigkeit sowie Luxus- und Konsumsteuern. Schon vor Friedrich haben die Normannen das meiste davon einfach übernommen; der Staufer hat dann dieses System verständnisvoll weiter ausgebaut und Grenzzölle, Lager- und Hafengelder eingeführt. Dieser Finanzpolitik dienten auch die Handelsverträge, die Friedrich mit erstaunlich weitem Blick mit Tunis, dem Chalifen von Granada und mit seinem Freunde, dem Sultan von Ägypten Al Kamil, abschloß. Gewaltige Schiffe, wie das mit dem stolzen Namen: „Halbe Welt“, das mit dreihundert Mann Besatzung nach Alexandrien fuhr, kündeten die Macht und den Reichtum des sizilischen Herrschers.

Friedrich sagte einmal, daß „die sichere und wohlhabende Lage der Untertanen den Ruhm der Könige begründe“. Die Not der Zeit aber hat ihn gezwungen, die Steuerschraube in Sizilien bis zur Unerträglichkeit anzuziehen. Nur durch Raubbau konnte er der reichste Fürst des damaligen Abendlandes werden. Das mußte er sein, wollte er den Kampf mit seinen italienischen Gegnern mit Aussicht auf Erfolg führen. Der maßlose Druck aber hatte bedenkliche Unruhen im Lande zur Folge. Zölle und Abgaben ließen die Preise für Lebensmittel