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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

Die Prüfung eines Advokaten ist schwer und leicht, wie der Kandidat protegirt wird. Er muß entweder Doctor oder Licentiat seyn und einen sogenannten Actum durch alle Instanzen als Anwald und Richter ausarbeiten und ein Examen darüber aushalten. Es giebt Beyspiele, daß Einer dreymahl abgewiesen worden ist; man hat aber auch Leute darunter, die in der That das K. G. prostituiren. Unter den Prokuratoren giebt es einige offene Köpfe und hochgelahrte Leute. Zum Beweise will ich nur Herrn Abel nennen, der wirklich dem K. G. Ehre macht. Ich habe Schriften von ihm gelesen, die mit einer gründlichen Gelehrsamkeit, mit einer bündigen Kraft und dabey mit einem Zauber der Sprache ausgearbeitet waren, die man hier vielleicht nicht zu finden glaubt. Vielleicht wird an keinem ständischen Gerichte in Teutschland von den Advokaten mit solcher Wärme, Würde und Freiheit gesprochen als hier. Die Beweise davon sind auf allen Seiten der meisten K. G. Acten zu finden.

Eigentlich sollte jede Sache mit 2. Schriftsätzen von jeder Seite geschlossen seyn. Ich glaube aber nicht, daß es davon viele Beyspiele giebt, und die Herrn am Bescheidtische geben die Erlaubniß zu weitern Schriftsätzen ohne alle Schwierigkeit. So muß es dann geschehen, daß die Sachen zu einer